Fußball

Flugzeugabsturz über Ärmelkanal Cardiff muss Ablöse für toten Fußballer zahlen

Trauernde Fans in Nantes im Januar 2019.

Trauernde Fans in Nantes im Januar 2019.

(Foto: imago/ZUMA Press)

Vor dreieinhalb Jahren einigen sich Cardiff City und der FC Nantes auf den Transfer von Emiliano Sala. Auf dem Weg zu seinem neuen Klub stürzt das Flugzeug mit dem Fußballer ab. Nach der Trauer folgt der Streit, ob die Ablöse dennoch zu zahlen ist. Das Urteil ist eindeutig.

Mehr als drei Jahre und sieben Monate nach dem Tod des argentinischen Fußball-Profis Emiliano Sala muss Cardiff City sechs Millionen Euro Ablöse an dessen ehemaligen Klub FC Nantes zahlen. Eine entsprechende Entscheidung des Weltverbandes FIFA habe der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne in einem Urteil bestätigt, teilte der CAS mit. Damit ist der walisische Klub aus der zweiten englischen Liga Championship mit seiner Berufung gegen den FIFA-Spruch vom Dezember 2019 gescheitert, wonach die erste Rate in Höhe von sechs Millionen Euro gezahlt werden muss.

Cardiff und Nantes hatten sich im Januar 2019 auf eine Transfersumme von 17 Millionen Euro für Sala geeinigt. Der damals 28-Jährige war zwei Tage nach der Verkündung des Transfers am 21. Januar 2019 auf dem Weg nach Wales mit dem Flugzeug über dem Ärmelkanal abgestürzt und ums Leben gekommen.

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Cardiff hatte sich deshalb nicht in der Pflicht gesehen, das Geld an den FC Nantes zu zahlen, weil Sala zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht bei dem Verein registriert gewesen sei. Aus Sicht von Cardiff sei der Transfervertrag daher noch nicht komplett und damit ungültig gewesen. Dieser Auffassung schloss sich der CAS letztinstanzlich nicht an. Nach Überzeugung des Gremiums war der Transfer zum Zeitpunkt von Salas Tod vollständig abgeschlossen.

Im Nachgang war ein Geschäftsmann, der den Flug mit der einmotorigen Maschine organisiert hatte, zu einer 18-monatigen Haftstrafe wegen Gefährdung der Sicherheit eines Flugzeugs verurteilt worden. Der Pilot, der bei dem Absturz ebenfalls ums Leben gekommen war, soll weder eine Lizenz für kommerzielle Flüge noch für Nachtflüge gehabt haben.

Quelle: ntv.de, tsi/dpa

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