Bayern wandelt das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld in einen Landeszuschuss um. Wie bisher sollen Eltern 150 Euro monatlich bekommen können, wenn sie ihre Kleinkinder zuhause betreuen. Es gibt allerdings Änderungen.
Vielen Gemeinden fehlt schon lange das Geld für neue Kitas. Durch die Flüchtlingskrise sollen noch einmal 68.000 Kita-Kinder dazukommen. Vertreter von Gemeinden und Städten fordern Geld vom Bund - die Mittel aus dem Betreuungsgeld stehen zur Debatte.
Nach der Abschaffung des Betreuungsgeldes wird jetzt über die freiwerdenden Mittel gestritten. Während Familienministerin Schwesig das Geld für den Kita-Ausbau verwenden möchte, hat Finanzminister Schäuble ganz andere Pläne.
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld. Aber statt die freiwerdenden Milliarden Kitas und Familien zugutekommen zu lassen, will Bundesfinanzminister Schäuble "Haushaltslöcher" stopfen.
Wer das Betreuungsgeld schon bewilligt bekommen hat, erhält es auch weiterhin, stellt Familienministerin Schwesig klar. Darüber, was künftig mit den eingeplanten Mitteln passiert, wird bereits heftig diskutiert.
Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Damit werden schon verplante Millionen-Beträge wieder frei. Die Parteien haben unterschiedliche Pläne, was damit passieren soll. Die Koalition schiebt die Entscheidung noch auf.
Über das Betreuungsgeld müssen die Länder entscheiden, hat Karlsruhe geurteilt. Bayern entscheidet sich für eine Fortführung - will das Geld aber weiterhin vom Bund. Die SPD hält die Leistung für eine "Schnapsidee". Andere Länder möchten das Geld in Kitas investieren.
Das Bundesverfassungsgericht hält das Betreuungsgeld für unvereinbar mit deutschen Gesetzen. Ministerpräsident Seehofer setzt sich dennoch für die umstrittene "Herdprämie" ein - Bayern wolle in jedem Fall weiter zahlen. Die Presse diskutiert.
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld. Das ist vor allem für die CSU ein Rückschlag. Der Großen Koalition droht allerdings noch viel mehr juristisches Ungemach. Von Issio Ehrich
Das Urteil aus Karlsruhe hat beschlossen: Nur die Länder dürfen Familien ein Betreuungsgeld anbieten. Bayern will daran festhalten. Mehrere rot-grüne Landesregierungen werden es nicht weiterführen.
Prüft die Politik Gesetze, bevor sie verabschiedet werden? Eigentlich schon. Das Betreuungsgeld hätte nie eingeführt werden dürfen, doch die Bundesregierung ignorierte die Zweifel. Den Frust darüber wird nicht nur die CSU zu spüren bekommen. Ein Kommentar von Christian Rothenberg
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts kippen das Betreuungsgeld. Der Staatsrechtler Joachim Wieland erklärt die Entscheidung – und beruhigt die Bezieher der umstrittenen Prämie.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Wer die von Kritikern als "Herdprämie" bezeichnete Leistung erhält, kann jedoch hoffen.