Wirtschaft

"Bei Fairness Schippe drauf" Özdemir stärkt Verkaufsposition der Bauern

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Bislang konnte Händler ihre Landwirte auffordern, ihre Erzeugnisse ohne Bezahlung wieder abzuholen.

Bislang konnte Händler ihre Landwirte auffordern, ihre Erzeugnisse ohne Bezahlung wieder abzuholen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach massiven Bauernprotesten zu Jahresbeginn bekräftigt Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, den Landwirten den Rücken stärken zu wollen. Eine Gesetzesänderung soll Verkauf und Bezahlung ihrer Erzeugnisse durch die Händler garantieren.

Mit Änderungen im Agrarorganisationen-Lieferkettengesetz will Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir die Landwirte stärken. Die Gesetzesänderung werde offene Flanken schließen und Landwirte besonders beim Verkauf ihrer Erzeugnisse den Rücken decken, erklärte der Minister. "Wer am Anfang der Wertschöpfungskette steht, darf am Ende bei der Bezahlung nicht den Kürzeren ziehen".

Auch könnten mit der Änderung bereits verbotene Praktiken nicht länger umgangen werden. "Bislang konnte der Supermarkt dem Bauern sagen: Ich bekomme deine Erdbeeren nicht verkauft, hol sie bitte wieder ab", sagte Özdemir. "Gezahlt wurde dann auch nicht. Damit machen wir jetzt Schluss."

Die Gesetzesänderung wird am Nachmittag erstmals im Bundestag beraten und soll in der kommenden Woche noch vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Sie ist Teil des Pakets von Agrarreformen, auf das sich die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP Anfang der Woche verständigt hatten. Dazu gehören auch Bürokratieabbau und Steuererleichterungen.

Verkaufsrisiko von Bauern soll abgeschafft werden

Hintergrund sind die Bauernproteste vom Jahresanfang gegen Kürzungen bei den Steuererleichterungen im Agrar-Bereich. "Damit legen wir bei der Fairness in der Wertschöpfungskette eine gute Schippe drauf", erklärte Özdemir mit Blick auf die Änderungen. Das Agrarorganisationen-Lieferkettengesetz werde künftig zudem noch mehr Lieferanten dauerhaft Schutz bieten.

Verboten ist bisher nur das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse wie Erdbeeren etwa vom Handel, ohne dafür den Kaufpreis zu bezahlen. Dieses sogenannte Retourenverbot konnte nach Angaben aus dem Agrarministerium aber umgangen werden, wenn der Händler den Lieferanten zur Abholung aufforderte. Das ändere sich jetzt. Das Weiterverkaufsrisiko liege beim Handel.

Quelle: ntv.de, gri/rts

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