Zweitgrößte Kryptowährung US-Börsenaufsicht erlaubt Ether-ETFs
24.05.2024, 08:30 Uhr Artikel anhören
Ethereum ist weltweit die zweitgrößte Kryptowährung. Die ETF-Erlaubnis kann die Hürden senken, in die Währung zu investieren.
(Foto: REUTERS)
Nach zehn Jahren bewilligt die Aufsichtsbehörde SEC im Januar den Handel mit Bitcoin-ETFs. Jetzt ebnet sie den Weg für die zweitgrößte Kryptowährung in börsengehandelten Fonds. So dürfte die Digitalwährung mehr Käufer anlocken.
Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Weg für börsengehandelte Fonds (ETFs) mit der Kryptowährung Ether grundsätzlich freigemacht. Die SEC erlaubte unter anderem der Technologiebörse Nasdaq und der New York Stock Exchange den Handel mit solchen Finanzprodukten. Um solche Fonds aufzusetzen, benötigen interessierte Anbieter wie Blackrock und Fidelity allerdings noch eine individuelle Zulassung der Behörde, wie aus einer SEC-Mitteilung hervorgeht.
Dafür wurde zunächst keine Frist festgesetzt. Für das bekannteste Digitalgeld Bitcoin sind sie bereits seit Januar zugelassen. Schon die Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs wurde als wichtiger Meilenstein gesehen, um Digitalwährungen stärker in den Finanz-Mainstream zu bringen. In solche Fonds statt direkt in Kryptogeld zu investieren, ist für viele Anleger eine geringere Hürde.
Ether ist nach Bitcoin der zweitwichtigste Digital-Coin, dennoch kam die Entscheidung der Börsenaufsicht für viele überraschend. Viele Analysten gingen durch die ausbleibende Kommunikation zwischen Antragstellern und Behörde davon aus, dass die SEC die Anträge ablehnen würde. Kurz vor Ende der Antragsfrist entschied die Aufsicht dann aber positiv.
SEC musste Bitcoin-ETF zulassen
Die SEC unter ihrem Chef Gary Gensler steht Kryptowährungen generell eher skeptisch gegenüber und sperrte sich zehn Jahre gegen die Erlaubnis für Spot-ETFs. Die Genehmigung für den Bitcoin gab sie im Januar nicht freiwillig. Im vergangenen Jahr hatte die Aufsichtsbehörde nach der Ablehnung eines Antrags der Firma Grayscale eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen.
Ein Berufungsgericht befand, die Entscheidung sei willkürlich gewesen, da die SEC nicht den Unterschied zu zugelassenen anderen Anlagen deutlich gemacht habe. ETFs auf Bitcoin-Zukunftskontrakte waren bereits 2021 genehmigt worden.
Quelle: ntv.de, gri/dpa