Kaufen heißt nicht mögenMinisterin will App-Widerrufsrecht

Wer in Deutschland ein Produkt bestellt, kann es innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Nicht so bei Downloads und Apps. Das soll sich nun ändern, fordert die hessische Verbraucherschutzministerin. Überarbeiten muss die Bundesregierung das Verbraucherrecht wegen der EU ohnehin.
Bis Mitte des Jahres muss das nationale Verbraucherschutzrecht in Deutschland an die EU-Richtlinie angepasst werden. Am 15. Mai treffen sich die Verbraucherschutzminister der Bundesländer, um über nötige Änderungen zu beraten. Eine mögliche Neuerung ist dabei für Smartphone-Besitzer besonders interessant: Ein Widerrufsrecht für Apps. Dies fordert die hessische Ressortchefin Lucia Puttrich (CDU) von der Bundesregierung.
"Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht", moniert Puttrich. Google räumt in seinem Playstore derzeit 15 Minuten ab Zeitpunkt des Downloads ein Rückgaberecht ein. Bei Apple muss der Kunde dagegen auf Kulanz im Einzelfall hoffen. Prinzipiell gibt es bei iTunes keine Möglichkeit für einen Rücktritt vom Kauf.
Bislang unterschiedliche Handhabe
Bei bestellten physischen Waren können Käufer derzeit innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von ihrem Vertrag mit dem Verkäufer zurücktreten. Dies soll nun europaweit für alle Onlinehändler Pflicht werden, nicht nur in Deutschland. Für digitale Inhalte auf Datenträgern, für die bislang kein Widerruf vorgesehen ist, soll das Recht gemäß der EU-Richtlinie in Zukunft ebenfalls gelten.
Weil jedoch Downloads - und damit auch Apps - als Dienstleistung und nicht als physisches Produkt angesehen werden, ist die Ausweitung darauf von der EU nicht eindeutig vorgegeben. Genau dort setzt die Forderung aus Hessen an. "Der Verbraucher muss die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht", so Puttrich. "Was für Pullover gilt, muss für Apps rechtens sein", fordert die Ministerin.
Demo-Versionen als Pflicht?
Einen Ausgleich für die fehlende Möglichkeit eines Widerrufs sieht Puttrich darin, die Anbieter von Software, Apps oder Musik zu verpflichten, Demo-Versionen anzubieten. Das dem Thema eine solche Aufmerksamkeit zuteil wird, liegt wohl auch an der wirtschaftlichen Bedeutung: So wurden im vergangenen Quartal erstmals mehr Smartphones als einfache Handys verkauft. Berechnungen der Marktforschungsfirma IDC zufolge kommen iPhone & Co. weltweit auf einen Anteil von 51,6 Prozent.