Technik

Porno-Abmahnungen Landgericht rudert zurück

Zehntausende Internetnutzer wurden abgemahnt, weil sie urheberrechtlich geschützte Sexfilme im Internet aufgerufen haben. Foto: Boris Roessler

Zehntausende Internetnutzer wurden abgemahnt, weil sie urheberrechtlich geschützte Sexfilme im Internet aufgerufen haben. Foto: Boris Roessler

(Foto: dpa)

Seit Wochen hält der Abmahn-Skandal um die Porno-Website Redtube Zehntausende Deutsche in Atem. Nach nochmaliger Prüfung des Landgerichts geht nun eine interessante Wendung vonstatten.

Überraschende Wende im Porno-Fall Redtube: Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblicher Porno-Clips hat das Landgericht Köln reagiert. Den Anträgen auf Herausgabe der Namen der Telekom-Kunden hätte nicht entsprochen werden dürfen, teilte eine Zivilkammer des Gerichts mit. Es handelte sich um Streaming, was "keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstellt. Doch damit ist der Fall nicht erledigt.

Eine Zivilkammer des Gerichts habe Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, teilte das Gericht mit. Ihre Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer ursprünglichen Entscheidung.

Redtube war ein Irrtum

Das Gericht begründete die eigene Kehrtwende damit, dass im Antrag der Archive AG von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich - wie sich später herausstellte - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. "Ein bloßes Streaming einer Videodatei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", erklärte das Gericht.

Viele Betroffenen und zahlreiche Kritiker haben das schon immer behauptet. In Blogtexten hatten sie Belege dafür gesammelt, dass die Richter aufgrund falscher Annahmen geurteilt hatten.

Außerdem sei unklar gewesen, so die Kölner Richter, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm die IP-Adresse der vermeintlichen Streaming-Nutzer bei Redtube.com erfassen konnte. Auch nach einem Hinweis des Gerichts hatte der Antragsteller "die Frage unbeantwortet gelassen, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen konnte".

Doch damit sind die Massenabmahnungen nicht erledigt: Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, die Gegenseite kann Beschwerde einlegen. Bis zum 27. Januar 2014 seien beim Landgericht Köln über 110 Beschwerden gegen die Beschlüsse im Fall Redtube eingegangen, erklärte das Gericht.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa

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