Panorama

Mädchen in Salzgitter erstickt 14-Jähriger für Mord an Anastasia verurteilt

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Der Tod der 15-Jährigen löst im Sommer 2022 großes Entsetzen aus: Zwei Jungen sollen Anastasia erstickt und dann in einem Gebüsch versteckt haben. Einer von ihnen wird jetzt wegen Mordes verurteilt - der andere war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig. Die Nebenklage findet das "unerträglich".

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.

Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf ihm vor, "gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person" das Mädchen getötet zu haben. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Vertreter der Nebenklage wollten demnach ein Jahr mehr, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung will in Revision gehen.

Nebenklage hält Strafunmündigkeit für "unerträglich"

Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt. Die Nebenklage fordert eine Prüfung des Alters für Strafmündigkeit. Es sei in diesem konkreten Fall unerträglich festzustellen, dass ein 13-jähriger Junge als schuldunfähig gelte und wegen der mutmaßlichen Tat nicht belangt werden könne, sagte Anwalt Steffen Hörning.

Kinder unter 14 Jahren sind nach dem deutschen Gesetz noch nicht strafmündig. Ab dem 14. Geburtstag werden Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und - wie im Prozess um Anastasia - nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Angeklagt war nur der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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