Panorama

"Vertuschung" im Krankenhaus Ex-Kollege von Serienmörder Högel angeklagt

Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel wurde wegen Mordes an 91 Patienten verurteilt.

Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel wurde wegen Mordes an 91 Patienten verurteilt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein ehemaliger Kollege des Patientenmörders Niels Högel ist wegen Meineids angeklagt. Er soll im Prozess um den früheren Krankenpfleger "bewusst wahrheitswidrig" ausgesagt haben. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, müssten sich andere Kollegen sogar wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Wegen bewusster Falschaussage unter Eid hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg einen Ex-Kollegen des früheren Krankenpflegers Niels Högel angeklagt. Der frühere Angestellte einer Klinik in Oldenburg ist wegen vielfachen Mordes an Patienten verurteilt worden. Seinem 50-jährigen Kollegen werde ein Meineid vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er soll während des jüngsten Verfahrens gegen Högel 2019 als Zeuge "bewusst wahrheitswidrig" ausgesagt haben.

Die falschen Angaben seien dabei "insbesondere im Hinblick auf dienstliche Auffälligkeiten um Niels Högel" erfolgt, erklärte die Behörde weiter. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Prozesses muss nun das Landgericht in Oldenburg entscheiden. Ein Meineid wird in Deutschland laut Strafgesetzbuch mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, in schweren Fällen liegt der Strafrahmen bei bis zu fünf Jahren.

Högel war in mehreren Prozessen wegen des Mordes an insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst verurteilt worden und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Die Taten beging er zwischen 2000 und 2005. Zuletzt stand er 2018 und 2019 vor Gericht.

Aus Angst vor Rufschädigung nicht eingeschritten?

Während des Prozesses hatte das Aussageverhalten einiger Ex-Kollegen und Vorgesetzten für Aufsehen gesorgt und das Gericht zu scharfer Kritik veranlasst. So ließen die Richter während des Verfahrens gleich mehrfach Zeugen wegen Zweifeln an deren Aussagen vereidigen, was eine relativ seltene Maßnahme in Prozessen ist. Später sprachen sie in ihrer Urteilsbegründung von "Vertuschung" insbesondere am Krankenhaus in Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft leitete danach zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts bewusst falscher Aussagen in einem Strafverfahren ein, stellte jedoch neun davon wieder ein.

Die jetzt erfolgte Anklage ist somit die einzige. Die Behörde klagte darüber hinaus vor teils bereits längerer Zeit mehrere frühere Vorgesetzte von Högel wegen mutmaßlicher passiver Begünstigung seiner Taten an. Diese sollen trotz interner Verdachtsmomente aus Sorge vor Reputationsschäden nicht eingeschritten sein oder Alarm geschlagen haben. Dabei handelt es sich um frühere oder aktuelle Verantwortliche der Kliniken, etwa Geschäftsführer, Chefärzte oder auch Pflegedienstleiter.

Die Prozesse gegen diese Beschuldigten wurden vom Oldenburger Landgericht zurückgestellt, bis das jüngste Urteil gegen Högel rechtskräftig wurde. Dieser ist Hauptbelastungszeuge. Wie die Vorwürfe juristisch einzuordnen sind, ist strittig. So ließ das Oldenburger Landgericht mehrere Anklagen der Staatsanwaltschaft kürzlich nur sehr eingeschränkt wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen zu. Die Staatsanwaltschaft möchte die Beschuldigten eigentlich wegen fahrlässiger Tötung in Dutzenden Fällen vor Gericht sehen.

Quelle: ntv.de, spl/AFP

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