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Kläger kriegt 6-Monate-Nachweis Gericht: Kürzerer Genesenenstatus ist verfassungswidrig

Für alle Genesenen gilt das Urteil nicht.

Für alle Genesenen gilt das Urteil nicht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus für verfassungswidrig. Anstoß findet es an der Verkündung auf der RKI-Seite und spricht zudem von einer "hohen Grundrechtsrelevanz". Das Urteil gilt aber nur für den einen Kläger.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Darum verpflichtete es den Landkreis am Freitag im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Statt der seit Mitte Januar gültigen Verordnung solle der Landkreis in dem Fall die Fassung vom Mai vergangenen Jahres anwenden, erklärte das Gericht.

Es betonte aber, dass die Entscheidung nur für den Kläger gelte. Das Verwaltungsgericht dürfe nicht selbst entscheiden, dass die Norm grundsätzlich nicht angewandt werden müsse. Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren wollten, müssten darum selbst vor Gericht ziehen.

Zur Entscheidung in dem Einzelfall erklärte das Osnabrücker Gericht, dass der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben eine "hohe Grundrechtsrelevanz" habe. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde.

Gericht bemängelt Verweis auf RKI-Seite

Der Verweis auf eine sich ständig ändernde RKI-Internetseite sei intransparent und zudem unbestimmt. Zudem habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte nach Kritik am verkürzten Genesenenstatus die Anpassung als richtig verteidigt, sich aber einsichtig bei der Art der Kommunikation dazu gezeigt. Für Irritation hatte zudem gesorgt, dass die meisten EU-Staaten mit einem Genesenenstatus von 180 Tagen arbeiten.

Quelle: ntv.de, mpe/AFP

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