Panorama

Corona-Maßnahmen außer Vollzug Gericht kippt Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

Pauschal das ganze Bundesland zu einem Hotspot zu erklären, war dem Gericht nicht differenziert genug.

Pauschal das ganze Bundesland zu einem Hotspot zu erklären, war dem Gericht nicht differenziert genug.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Landtag in Schwerin erklärt am 24. März ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Corona-Hotspot. Die AfD-Landtagsfraktion zieht dagegen vor Gericht und bekommt nun in vielen Punkten recht. Das Gericht setzt Schutzmaßnahmen außer Kraft. Ihm war das Handeln des Landtags nicht differenziert genug.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Corona-Hotspot-Regelung für das Bundesland gekippt. Es gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.

Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.

Regelung ohnehin kurz vor Auslaufen

Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet - in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.

In Hamburg war die AfD ist mit ihrem Eilantrag gegen die dortige Corona-Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken vor Kurzem gescheitert. Die Hansestadt habe auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes - nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft - erweiterte Schutzmaßnahmen treffen dürfen, hatte das Verwaltungsgericht seine Entscheidung begründet.

Quelle: ntv.de, mpe/dpa

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