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Ermittlungen gegen 22-Jährigen Kommissaranwärter soll Hitlergruß gezeigt haben

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Die Hochschule der sächsischen Polizei leitete umgehend beamtenrechtliche Schritte ein.

Die Hochschule der sächsischen Polizei leitete umgehend beamtenrechtliche Schritte ein.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Er soll in einem Lokal einen Mitarbeiter gebissen und anderen Gästen Getränke gestohlen haben: Gegen einen 22-jährigen Polizeikommissaranwärter an der Hochschule der sächsischen Polizei wird ermittelt. Auch, weil er wiederholt den Hitlergruß gezeigt haben soll.

Die Dresdner Polizei ermittelt gegen einen angehenden Beamten aus ihren Reihen wegen Körperverletzung und Zeigens des Hitlergrußes. Es handelt sich um einen 22 Jahre alten Polizeikommissaranwärter der Hochschule der sächsischen Polizei, wie die Polizeidirektion mitteilte. Er soll in der Nacht zum Freitag in einem Dresdner Lokal wiederholt den Hitlergruß gezeigt haben.

Zudem soll der Mann Getränke anderer Gäste gestohlen haben und mit diesen aus der Bar geflohen sein. Polizeibeamte stellten den Tatverdächtigen noch in der näheren Umgebung. Dabei soll der 22-Jährige einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdiensts gebissen haben. Ein Atemalkoholtest bei ihm ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille.

Gegen den Kommissaranwärter wird nun unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Gegen den 22-Jährigen wird laut der "Sächsischen Zeitung" auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ermittelt.

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Die Hochschule der sächsischen Polizei leitete zudem umgehend beamtenrechtliche Schritte gegen den 22-Jährigen ein, wie Rektor Dirk Benkendorff mitteilte. Das Verhalten des Studenten sei "in keinster Weise hinnehmbar". "Polizeibeamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein. Das gilt auch und insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld. Seiner Verantwortung ist er sich ganz offensichtlich nicht bewusst", sagte Benkendorff laut der "Sächsischen Zeitung".

Als Kommissaranwärter werden angehende Beamte im gehobenen Polizeivollzugsdienst bezeichnet, die sich noch in ihrer Ausbildung oder auf Stellensuche befinden.

Quelle: ntv.de, cls/AFP

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