Panorama

Keine Mordabsicht nachgewiesen LKW-Fahrer muss wegen Steinwürfen auf Gegenverkehr in Haft

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Der angeklagte Rumäne hatte die Steinwürfe gestanden.

Der angeklagte Rumäne hatte die Steinwürfe gestanden.

(Foto: dpa)

Immer wieder fliegen auf den Bundesstraßen 2 und 17 im Norden von Augsburg Steine auf Autos. Schließlich wird ein LKW-Fahrer festgenommen. Im Prozess bleibt sein Motiv im Vagen und er entgeht einer Verurteilung wegen Mordes.

Wegen zwölf Steinwürfen auf entgegenkommende Autos ist ein Lastwagenfahrer zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann in einer Reihe von Fällen wegen versuchten Mordes angeklagt, das Landgericht Augsburg folgte dieser Ansicht aber nicht. Die Strafkammer verurteilte den 50-Jährigen nur wegen Körperverletzungsdelikten, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung. Zudem wurde ihm der Führerschein entzogen.

Etliche Fahrzeuge waren von den Kieselsteinen aus der Fahrerkabine des Mannes getroffen worden, mehrere Windschutzscheiben wurden beschädigt. Drei Frauen und ein Mann wurden verletzt, aber nicht schwer. Die Fälle seien letztlich glimpflich ausgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Franz Wörz. "In keinem einzigen Fall haben wir einen schweren Unfall."

Der angeklagte Rumäne hatte in dem Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt und dadurch ein aufwendiges Indizienverfahren vermieden. Er hatte die Steinwürfe mit der Langeweile während des langen Arbeitstages hinter dem Steuer begründet. Erst seien Apfelreste und Bananenschalen aus dem Fenster geflogen, später waren es die Steine. Der Mann räumte ein, dass er dabei mit möglichen "katastrophalen Folgen" gerechnet habe - aber nur mit schweren Unfällen, töten habe er niemanden wollen.

"Ein vernünftiger Mensch macht das nicht"

Sein Verteidiger sah keine Tötungsabsicht bei den Steinwürfen. "Er hat es nicht für möglich gehalten, dass ein Mensch zu Tode kommt", sagte sein Anwalt. Er beantragte deswegen eine Verurteilung zu maximal vier Jahren Haft wegen Körperverletzungsdelikten und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Der Richter betonte, dass letztlich das Motiv unklar geblieben sei, auch Stressabbau und Bewältigung familiärer Probleme seien als Motiv möglich. Aber: "Ein vernünftiger Mensch macht so was natürlich nicht", betonte Wörz.

Die Taten hatten sich zwischen Juni 2022 und Februar 2023 auf den autobahnähnlichen Bundesstraßen 2 und 17 im Norden von Augsburg ereignet. Der Rumäne hatte für ein Bauunternehmen als Materialfahrer gearbeitet und dabei täglich Hunderte Kilometer im Großraum Augsburg zurückgelegt. Ursprünglich waren sogar 51 Würfe angeklagt. In dem Prozess wurde die Zahl aber auf 12 Fälle beschränkt.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen