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Hohe Strafe für illegales WohnenSingapurs Gericht verurteilt Airbnb-Vermieter

06.12.2017, 13:05 Uhr
Airbnb
Vermietungen über Airbnb sind praktisch und bringen Geld, dennoch sollte man vorsichtig sein. (Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

Die Vermietung der eigenen vier Wände über Airbnb ist längst nicht mehr so einfach wie früher. Das mussten auch zwei Männer aus Singapur feststellen, die zu einer hohen Strafe verurteilt wurden. Auch in Deutschland gilt Vorsicht.

Es ist mittlerweile beinahe Alltag geworden und dennoch in einigen Ländern strafbar: Die zeitweilige Vermietung des eigenen Apartments über Airbnb. Sie gibt Reisenden die Möglichkeit, statt in einem anonymen Hotelzimmer in einer Art Ferienwohnung zu wohnen, die von Privatvermietern gestellt wird.

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Mehr als 17 Millionen Touristen kommen jährlich nach Singapur. Nicht alle davon schlafen in Hotels. (Foto: REUTERS)

Zwei Airbnb-Gastgebern aus Singapur wird dies nun zum Verhängnis, wie die singapurische Zeitung "Strait Times" berichtet. Ein Gericht verurteilte Terence Tan En Wei und Tao Songliang zur Zahlung von 200.000 Singapur-Dollar, das entspricht rund 93.500 Euro. Der 35-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Unterstützer sollen insgesamt vier Wohneinheiten ohne offizielle Genehmigung vermietet haben.

Seit Mai gilt in dem Land ein Gesetz, dass die Vermietung über Airbnb für weniger als sechs Monate als illegal einstuft. Dieses wurde zwar im Juni gelockert und auf drei Monate heruntergestuft, beschränkt sich allerdings nur auf Privathaushalte und nicht auf Wohneigentum. Aus den Gerichtsdokumenten geht dem Bericht zufolge aber nicht hervor, ob Tan und Yao als Besitzer, Besetzer oder Vermittlungsagenten der Apartments gehandelt haben.

Der Fall der beiden Singapurer ist der erste in dem Land, in dem Gastgeber tatsächlich juristisch zur Rechenschaft gezogen wurden. Dennoch sind sie glimpflich davongekommen. Wiederholungstätern droht laut Gesetz neben einer Strafe von 200.000 Singapur-Dollar auch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Trotzdem profitiert auch das Land von den Untervermietungen: Laut einer Airbnb-Sprecherin stiegen die Wirtschaftsaktivitäten um rund 324 Millionen Singapur-Dollar (mehr als 203 Millionen Euro).

Vorsicht auch in Deutschland

Auch in Deutschland müssen Airbnb-Gastgeber aufpassen. Ohne Genehmigung des Vermieters ist die Unterbringung von Fremden in der eigenen Wohnung auch hierzulande illegal. Die Einnahmen müssen zudem in der Steuererklärung angegeben werden, bei hohen Beträgen können Zahlungen an den Fiskus anfallen.

Verschiedene Bundesländer und Städte haben mittlerweile sogar ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt - darunter München und Hamburg. In Berlin gilt es inzwischen in einer abgeschwächten Form. Wer in der Hauptstadt vermieten will, darf dies an 182 Tagen im Jahr. Er muss sich aber eine Genehmigung vom Bezirksamt holen oder riskiert eine Strafe von bis zu 100.000 Euro.

Quelle: lsc

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