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"Feind in ihrem Chat" Staatsanwalt fordert lebenslang für Mord an Ayleen

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Der Angeklagte hatte Ayleen im Internet angesprochen und dann immer mehr unter Druck gesetzt.

Der Angeklagte hatte Ayleen im Internet angesprochen und dann immer mehr unter Druck gesetzt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Mordprozess um den Tod der 14-jährigen Ayleen nähert sich dem Ende. Die Staatsanwaltschaft lässt in ihrem Plädoyer keinen Zweifel daran, dass sie das maximale Strafmaß ausschöpfen will.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen aus Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Gießen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Zudem geht Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger von einer besonderen Schwere der Schuld des 30-Jährigen aus und forderte, die Sicherungsverwahrung für ihn anzuordnen.

Der Mann ist unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung angeklagt. Als Mordmerkmale komme eine Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer Sexualstraftat in Betracht, sagte Hauburger in seinem Plädoyer.

Das Mädchen und der Mann kannten sich aus stark sexualisierten Chats in sozialen Netzwerken und einem Online-Spiel. Der Angeklagte sei "zum Feind in ihrem Chat" geworden, sagte Hauburger. Am 21. Juli soll der Deutsche die 14-Jährige nach Hessen verschleppt haben. In einem Waldstück bei Langgöns im Landkreis Gießen soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen und sie schließlich erwürgt haben. Er habe noch nie erlebt, dass jemand "so gleichgültig und ignorant" sei, wenn er ein Leben ausgelöscht habe, sagte Hauburger mit Blick auf den Angeklagten. Der Mann habe ein sexuelles Bedürfnis gehabt und dieses umgesetzt. "Wenn dabei jemand stirbt, ist es ihm auf Deutsch gesagt scheißegal." Das sei es, was den 30-Jährigen so gefährlich mache.

Am vergangenen Freitag hatte ein Gutachter dem Angeklagten eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen" bescheinigt. Gleichzeitig betonte der Psychiater jedoch, dass der 30-Jährige voll schuldfähig sei. Es gebe zudem ein hohes Risiko, dass der Mann wieder töten könnte. Dem Gutachter hatte der Angeklagte gesagt, dass er nichts empfunden habe, als er die Leiche des Mädchens ins Wasser gelegt habe, dass ihn das Geschehen "nicht belastet", abgeschlossen und erledigt für ihn sei und er sich anderen Dingen zuwenden wolle. Es sei "halt blöd!", dass er sich seine Zukunft kaputt gemacht habe. Der Angeklagte war bereits einmal wegen versuchter Vergewaltigung und versuchten sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Kurz vor der Tötung von Ayleen waren seine Bewährungsauflagen abgelaufen.

Auch die Vertreterin der Nebenklage plädierte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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