Staufener MissbrauchsfallVerurteilter Stiefvater geht in Revision

Er bot seinen Stiefsohn zum Missbrauch an und verging sich selbst an ihm. Das Gericht verteilt Christian L. im Staufener Missbrauchsfall schließlich zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Dagegen legt L. Rechtsmittel ein.
Im Fall des im Darknet zum sexuellen Missbrauch verkauften Jungen aus dem badischen Staufen hat der Lebensgefährte der Mutter des Kindes Revision gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher. Der Mann war in der vergangenen Woche zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, die Mutter des Jungen zu zwölfeinhalb Jahren Haft.
Berrin T. bot ihren Sohn von Mai 2015 bis September 2017 für Vergewaltigungen an, auch dem Stiefvater des Jungen. Neben den Vergewaltigungen musste das Kind auch erniedrigende Fesselungen und das Anlegen von Handschellen über sich ergehen lassen. Aufgrund eines Versagens der Behörden erfuhr er zunächst keinerlei Schutz.
Bis der Fall zu Christian L. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landet, dürfte es aber noch lange dauern. Zunächst muss das schriftliche Urteil vorliegen. Danach erst kann die Revisionsbegründung eingereicht werden, zu dem die anderen Beteiligten Stellungnahmen abgeben können.
Gegen das Urteil legte nur Christian L. Revision ein. Der Verteidiger der Mutter hatte bereits direkt nach der Urteilsverkündung angekündigt, dass seine Mandantin keine Rechtsmittel einlege. Auch die Staatsanwältin und die Rechtsanwältin des Sohns verzichteten darauf. In diesem Fall ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Mit den beiden Urteilen gegen Berrin T. und Christian L. endete die juristische Aufarbeitung der Tatserie. Zuvor waren in Freiburg bereits vier Männer wegen Missbrauchs des Kindes zu bis zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.