Politik

Datum steht fest Ampel entschärft Cannabis-Gesetz

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm verdoppelt werden.

Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm verdoppelt werden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Noch ist der Konsum und Anbau von Cannabis in Deutschland nicht erlaubt. Die Fraktionen der Ampelkoalition einigen sich aber jetzt schon auf umfassende Lockerungen des geplanten Gesetzes. So werden die Tabuzonen um Kitas und Schulen verkleinert, gleichzeitig wird die erlaubte Besitzmenge vergrößert.

Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes zu Legalisierung von Cannabis geeinigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis sollen für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Das Gesetz soll nach dem Beschluss weniger streng ausfallen als bisher geplant. Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge nach Angaben der Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt werden. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert.

"In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt", teilte Kappert-Gonther in Berlin mit. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.

Ihren Angaben zufolge werden auch die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, so dass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar.

Mehr zum Thema

Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Gesetz soll im Frühjahr in Kraft treten

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.

Volljährige ab 18 Jahren sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen. Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. Das Gesetz sollte ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist.

Quelle: ntv.de, uzh/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen