Umwelthilfe erzielt Teilerfolg Ampel muss Luftreinhalteprogramm nachschärfen
23.07.2024, 12:10 Uhr
Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) protestieren mit Masken, die die führenden Mitglieder der Ampelregierung zeigen, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung effektive Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele für saubere Luft. Nun gibt es eine Gerichtsentscheidung im Streit um die Umwelt- und Klimapolitik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter. Damit hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut - zumindest teilweise - erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt.
Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der DUH statt. In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, hieß es weiter.
Im aktuellen Fall ging es um das 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will.
Die Regierung habe laut aktuellem Urteil das Programm mit Daten unterlegt, die nicht mehr aktuell gewesen seien. Die Prognosen zur Luftqualität der Regierung in dem Programm seien daher nicht plausibel. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für E-Autos oder die Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 berücksichtigt werden. Das Gericht gab damit in großen Teilen einer Klage der DUH und der Organisation Client Earth statt.
Tausende Menschen sterben frühzeitig
Sie hatten sich auf eine EU-Richtlinie berufen, die konkrete Vorgaben für einen geringeren Ausstoß an Schadstoffen macht. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel- und Stickoxide sowie Feinstaub. Allein durch Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland rund 68.000 Menschen frühzeitig. Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber auch durch Diesel- und Benzin-Pkw sowie Reifenabrieb.
Die Richtlinie hatte Deutschland verpflichtet, alle vier Jahre Luftreinhaltepläne vorzulegen, um die Schadstoffe gemäß den EU-Vorgaben zu reduzieren. Bereits gegen den Plan von 2019 hatte die DUH geklagt, da er unzureichend sei. Ein zweiter Plan wurde erst im Mai von der Regierung vorgelegt. Auch ihn hält die DUH für völlig ungeeignet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Quelle: ntv.de, gut/dpa/rts