Politik

Telefonwerbung wird erschwert Bundestag vereinfacht Vertragskündigungen

Justizministerin Lambrecht ist mit dem Bundestagsbeschluss zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sehr zufrieden.

Justizministerin Lambrecht ist mit dem Bundestagsbeschluss zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sehr zufrieden.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Jeder kennt das: Die Kündigungsfrist knapp verpasst, schon verlängert sich der Vertrag um zwei weitere Jahre. Das wird sich dank der Bundestagsentscheidung künftig ändern. Verbraucher sind gestärkt, Unternehmen müssen transparenter agieren. Andernfalls drohen erheblich Strafen.

Überlange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen in Verträgen etwa fürs Handy, das Fitnessstudio oder den Streamingdienst sollen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Es soll auch den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung verbessern.

Vor einer grundsätzlichen Verkürzung der Vertragslaufzeiten auf ein Jahr, die in dem Gesetzgebungsverfahren zwischenzeitlich erwogen wurde, nahm die schwarz-rote Koalition aber Abstand. Aber, längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist. Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.

"Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten", begründete Justizministerin Christine Lambrecht die Entscheidung. Erleichtert wird demnach die Kündigung von im Internet geschlossenen Dauerverträgen: Mit einem Kündigungsbutton können Verbraucherinnen und Verbraucher sie künftig auf demselben Weg und genauso einfach kündigen, wie sie diese abgeschlossen haben.

Bußgeld bis 50.000 Euro droht

Telefonwerbung darf bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ursprünglich war im Gesetz für faire Verbraucherverträge auch die Pflicht zur Textform beim Abschluss von Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung vorgesehen - diese Regelung werde nun mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet, teilte Lambrecht mit. "Vertragsschlüsse am Telefon sind in diesem wichtigen Sektor damit künftig nicht mehr möglich."

Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen