Politik

Bundestags-Gutachten zu Syrien Bundeswehreinsatz wäre rechtswidrig

Deutschland ist bislang nicht an Luftschlägen gegen das Assad-Regime beteiligt gewesen.

Deutschland ist bislang nicht an Luftschlägen gegen das Assad-Regime beteiligt gewesen.

(Foto: picture alliance / Michael Kappe)

Im Verteidigungsministerium wird derzeit über eine militärische Beteiligung an einem Vergeltungsschlag in Syrien debattiert. Aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes geht nun jedoch hervor: Ein Einsatz wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen.

"Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von 'Vergeltungsschlägen' gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig", heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise.

Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt.

Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.

Quelle: ntv.de, gsp/dpa

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen