Politik

"Gesetz gegen digitale Gewalt" Buschmann geht mit Accountsperren gegen Hass im Netz vor

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden
Ein Vorgehen gegen Hass im Netz ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, betont Justizminister Buschmann.

Ein Vorgehen gegen Hass im Netz ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, betont Justizminister Buschmann.

(Foto: picture alliance / photothek)

Nicht erst seit Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg beschimpfen sich Menschen in sozialen Medien. Das will Justizminister Buschmann so nicht mehr hinnehmen. Sein "Gesetz gegen digitale Gewalt" sieht vor, dass Accounts von Pöblern gesperrt werden können. Für Opfer soll es dagegen mehr Möglichkeiten geben.

Betroffene von rechtsverletzenden Äußerungen im digitalen Raum sollen sich künftig leichter zur Wehr setzen können. Zu einem entsprechenden Gesetz, das die Bundesregierung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will, hat das Justizministerium ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, bei diesem Vorhaben gehe es nicht darum, die Meinungsfreiheit einzuschränken. "An den Spielregeln des demokratischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden."

Verringert werden solle aber der Aufwand für diejenigen, die im Internet bedroht, verleumdet oder beleidigt würden. "Betroffene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen", sagte Buschmann. Oft scheitere schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen oder am Faktor Zeit.

Zu dem geplanten "Gesetz gegen digitale Gewalt" gibt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP bereits eine relativ detaillierte Vereinbarung. Dort heißt es unter anderem: "Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren."

Hohe Hürden für Accountsperren

Die Hürden sollen allerdings relativ hoch sein für die vorübergehende Sperrung eines Accounts, über den beispielsweise notorisch falsche Angaben zu einem Unternehmen oder beleidigende Äußerungen über eine bestimmte Nutzerin gepostet werden. Unter anderem soll die Sperre nur angeordnet werden können, "wenn der Diensteanbieter den betroffenen Accountinhaber zuvor auf ein anhängiges Sperrersuchen hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat". Das geplante Gesetz soll zudem klarstellen, dass nicht nur Betreiber von Plattformen, sondern in einem zweistufigen Verfahren auch alle Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Daten durch ein Gericht verpflichtet werden können.

Schon bei der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das eine zügige Löschung rechtswidriger Inhalte verlangt, läuft manches nicht rund. Das Bundesamt für Justiz hatte im vergangenen Herbst zwei Bußgelder in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro gegen Telegram verhängt. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten nach dem NetzDG. Unzufrieden zeigte sich das Bundesamt kürzlich auch mit dem Beschwerdemanagement des Kurznachrichtendienstes Twitter.

Quelle: ntv.de, als/dpa

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen