Einkommensgrenze als Kompromiss CDU und SPD nähern sich bei Grundrente an
19.09.2019, 19:57 Uhr
Arbeitsminister Heil und Kanzleramtschef Braun haben anscheinend einen ersten Kompromiss zur Grundrente erzielt.
(Foto: picture alliance / Bernd von Jut)
Lange gibt es viel Streit und wenig Bewegung beim Thema Grundrente, manche vermuten gar eine Sollbruchstelle in der Großen Koalition. Nun aber scheint ein erster Schritt in Richtung Einigung getan: Die von der CDU geforderte und in der SPD verhasste Bedürftigkeitsprüfung soll einer Einkommensgrenze weichen.
Union und SPD haben sich im Koalitionsstreit um die Einführung einer Grundrente angenähert. Als Kompromiss solle eine Einkommensgrenze dienen, bis zu der die Grundrente gezahlt werde, hieß es aus Koalitionskreisen. Demnach sollen über zwei Millionen Menschen von dem geplanten Aufschlag für Minirenten profitieren. Einen entsprechenden ersten Vorschlag hätten SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil und Kanzleramtschef Helge Braun von der CDU erzielt. Das Bundesarbeitsministerium teilte lediglich mit, dass die von den Koalitionsspitzen vereinbarte Arbeitsgruppe zur Grundrente in einer Woche erstmals zusammentreten soll.
Heil hatte Anfang des Jahres ein Konzept vorgelegt, nach dem rund drei Millionen Menschen mit kleiner Rente von dem Rentenaufschlag profitieren sollten. Zum Start 2021 sollte sie demnach 3,8 Milliarden Euro kosten. Heil wollte seine sogenannte Respektrente zur Hälfte aus Steuermitteln und zur Hälfte aus Beiträgen der Arbeitslosen- und Krankenversicherung finanzieren. Die Kosten sollten in den nächsten vier Jahren auf 4,8 Milliarden Euro steigen.
Die Union hatte das Konzept allerdings abgelehnt. Sie kritisierte die geplante Finanzierung - vor allem aber den Plan, auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Bedürftigkeit der Betroffenen zu verzichten. Dem Kompromissvorschlag zufolge soll die Auszahlung der Grundrente nicht mehr von einer Prüfung des Vermögens oder des bewohnten Wohneigentums abhängig gemacht werden. Für den Bezug der Grundrente soll nun stattdessen das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen.
Auch Kindererziehung und Pflege zählen als Arbeitszeit
Diese Grenze solle bei bis zu 1500 Euro liegen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wer mit seinem Rentenanspruch und möglichen Zusatzeinkommen darunter liegt, hätte den vollen Grundrentenanspruch. Nach dem Vorschlag von Heil und Braun soll laut RND-Bericht für Ehepaare eine höhere Einkommensgrenze als für Einzelpersonen gelten. Die genaue Höhe sei jedoch noch strittig. Zuständig für die Einkommensprüfung soll die Rentenversicherung sein.
Voraussetzung für die Grundrente sollen laut Koalitionsvertrag mindestens 35 Jahre Einzahlung in die Rentenkasse sein. Auch Teilzeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sollen mitzählen. Sie soll zehn Prozent über der Grundsicherung liegen. Die Finanzierung und Einzelheiten müssten noch geklärt werden, hieß es weiter.
Der zehnköpfigen Arbeitsgruppe, die das Konzept weiter erarbeiten soll, gehören unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, Thüringens CDU-Chef Mike Mohring, sowie aus den Reihen der SPD Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee an.
Quelle: ntv.de, lwe/dpa/AFP