Beanstandung der Wahl in Berlin? "Das kostet nur viel Geld für den Anwalt"
27.09.2021, 20:35 Uhr
Die Wahl war in der Hauptstadt für viele ein Geduldsspiel.
(Foto: dpa)
Der Berliner Wahl-Sonntag war voller Pannen. Viele Leute mussten weit mehr als eine Stunde warten, bis sie ihr Kreuz machen konnten. Christian Pestalozza, Rechtsprofessor an der Freien Universität Berlin, hält Verfassungsbeschwerden dennoch für aussichtslos. Warum, erklärt er hier.
ntv.de: Was sich am Sonntag vor und in zahlreichen Wahllokalen zugetragen hat, haben viele Menschen als Chaos empfunden. Zunächst einmal: Wie sehen Sie das jenseits der juristischen Bewertung?
Christian Pestalozza: Das ist alles nicht schön gewesen. Ich kann mich nicht erinnern, es je erlebt zu haben, dass in einzelnen Wahllokalen nicht genügend oder falsche Wahlzettel vorhanden waren, die zu einem anderen Bezirk gehörten. Das hat zu Verzögerungen und Zumutungen für Bürger geführt, die warten mussten oder noch einmal zurückkehren mussten. Auch die Auflagen zum Schutz vor dem Coronavirus spielten eine Rolle, dass sich viele Menschen gedulden mussten und erst nach 18.00 Uhr wählen konnten. Es kann auch sein, dass der eine oder andere wieder gegangen ist, ohne seine Stimme hinterlassen zu haben.
Das wäre dann sicher eine freie Entscheidung gewesen, die juristisch nicht zu beanstanden ist, oder?
Das liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Wählers. Er kann auch ohne Pannen aus völlig unterschiedlichen, individuellen Gründen auf sein Wahlrecht verzichten. Das macht die Wahl nicht irregulär.
Eine andere Sache ist: Hunderte oder Tausende kannten die Prognose, bevor sie votiert haben. Wie schätzen Sie das aus verfassungsrechtlicher Sicht ein?
Tatsächlich dürften einige Menschen in den Schlangen die Prognose gekannt haben. Das kann bei ihnen einen gewissen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten gehabt haben. Ich bezweifle aber, dass es so war - und wenn doch, wie sehr es sich auf das Ergebnis der Wahlen zum Bundestag sowie dem Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten ausgewirkt hat, ob überhaupt. Eine Prognose ist ja auch noch ziemlich vage. Man muss zudem die Frage stellen: Wie viele der Leute in den Schlangen hatten die Prognose mitbekommen oder sich dafür interessiert? Ich denke nicht, dass dadurch die Wahlentscheidung beeinflusst worden ist. Außerdem gebe ich zu bedenken: Das Problem von Dresden war viel gravierender im Vergleich zu Berlin.
Daran werden sich vermutlich wenige Leute auf Anhieb erinnern können. Das müssten Sie bitte erläutern.
Die Abstimmung zur Bundestagswahl 2005 musste im Bezirk Dresden I verschoben werden, weil ein Kandidat plötzlich gestorben war. Die Nachwahl fand zwei Wochen später statt. Weil zu der Zeit das vorläufige amtliche Endergebnis längst verkündet worden war, legte jemand Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Vier Jahre später entschied Karlsruhe, dass das Vorgehen dem Grundgesetz entsprach. Dem Urteil zufolge wurde weder das Prinzip der Chancengleichheit noch das der freien und geheimen Wahl verletzt.
Wie hat das Gericht damals sein Urteil begründet?
Die Richter gingen zwar tatsächlich davon aus, dass einzelne Wähler vor dem Hintergrund des bekannten Endergebnisses ihre Erst- oder Zweitstimme oder beide taktisch abgegeben hatten. Sie betonten aber, dass wir das hinnehmen müssen. Denn wichtig ist, dass jeder, der wollte, seine Stimme abgeben konnte, was nur mit der Nachwahl möglich war. Dem räumten sie Vorrang ein. Alles andere in dem Fall ist aus ihrer Sicht zweitrangig gewesen.
Das heißt also für vergangenen Sonntag?
Der Umstand, dass einige Bürger die Prognose kannten, spielt bei der rechtlichen Bewertung über die Gültigkeit der gesamten Wahl keine gravierende Rolle. Jedenfalls würde ich niemandem empfehlen, Beschwerde einzureichen. Das kostet nur viel Geld für den Anwalt. Sowohl die Bundes- als auch die Berliner Landeswahlverordnung sieht vor, dass all diejenigen, die vor 18.00 Uhr am Wahllokal erschienen sind, ihre Stimmen abgeben können. Denn es ist nicht ihre Schuld, dass sie nicht bis punkt 18.00 Uhr votieren konnten. Der Vorgabe wurde nach allem, was ich weiß, vollumfänglich entsprochen.
Die "Bild"-Zeitung zitierte den Staatsrechtler Rupert Scholz wie folgt: "Zwei, drei fehlende Stimmzettel sind nicht von Bedeutung. Doch wenn es ein Chaos im großen Stil war, könnte der Ausgang der Wahl beeinflusst worden sein. Es kommt auf das Ausmaß an."
Mein Kollege weist auf einen sehr wichtigen Grundsatz hin. Wenn die Vorgänge überhaupt rechtlich relevant wären, käme es darauf an, ob sie die Sitzverteilung beeinflussen würden. Die Verfassungsgerichte klären bei einer Beschwerde nicht, ob die Abläufe der Wahl perfekt waren, sondern die beanstandeten Ereignisse müssen sich auf die Verteilung der Mandate auswirken. Ich glaube nicht, dass der Nachweis gelingt, dass die Probleme in Berlin den Ausgang der Bundestags- und der Abgeordnetenhauswahl beeinflusst haben.
Mit Christian Pestalozza sprach Thomas Schmoll
Quelle: ntv.de