Ende des Dublin-Systems? EU-Parlament will Asylrecht reformieren
16.11.2017, 18:16 Uhr
Das europäische Parlament möchte einen permanenten und verbindlichen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge in der EU.
(Foto: imago/allOver)
Die Randstaaten der EU sind völlig überlastet, andere Länder stehlen sich aus der Verantwortung: die europäische Asylpolitik befindet sich in einer Schieflage. Jetzt will das EU-Parlament radikale Reformen und einen neuen Verteilungsschlüssel. Doch der bleibt ein Reizthema.
Das Europaparlament fordert eine ehrgeizige Reform des europäischen Asylrechts, die für eine gerechtere Aufteilung von Asylbewerbern unter den EU-Staaten sorgen soll. Dazu soll nach dem Willen des Parlaments ein permanenter und verbindlicher Verteilungsschlüssel beschlossen werden. Dieser soll nach der Bevölkerungszahl und dem Bruttosozialprodukt der einzelnen Länder berechnet werden. Nach der ersten Lesung im Parlament geht die Vorlage nun an den Rat der 28 EU-Staaten, der in der Frage völlig zerstritten ist.
Mit seinem Vorschlag will das Europaparlament sicherstellen, dass sich künftig alle Mitgliedstaaten in angemessener Weise an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Ländern, die dies ablehnen, sollen künftig EU-Finanzhilfen gestrichen werden.
Das neue System soll die bisher geltende sogenannte Dublin-Verordnung ablösen. Bisher ist das Ersteinreiseland in der EU für das Asylverfahren zuständig. Länder wie Italien oder Griechenland, in denen die meisten Bootsflüchtlinge ankommen, sind damit jedoch völlig überlastet.
Viele EU-Länder gegen dauerhaften Asyl-Verteilungsschlüssel
Der Vorlage des Europaparlaments zufolge sollen Flüchtlinge künftig nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat zunächst registriert und einer "Sicherheitsprüfung" unterzogen werden. Dabei soll auch evaluiert werden, ob sie Aussicht auf Asyl haben. Grundsätzlich sollen Flüchtlinge von Ländern aufgenommen werden, zu denen sie bereits "Verbindungen" haben - entweder über Angehörige, die dort leben, oder über frühere Aufenthalte, etwa zu Studienzwecken.
Für Flüchtlinge, die zu keinem EU-Staat eine solche Verbindung haben, soll der neue Verteilungsschlüssel gelten. Die Forderung geht über einen Vorschlag der EU-Kommission hinaus, die einen verbindlichen Verteilmechanismus nur für Zeiten mit starkem Flüchtlingszuzug gefordert hatte.
Mit dem Votum erteilte das Plenum seinen Verhandlungsführern ein Mandat für die Gespräche mit den EU-Staaten. Diese sind von einer gemeinsamen Position allerdings noch weit entfernt: Die meisten Mitgliedsländer wollen keine permanenten und verbindlichen Verteilungsschlüssel. Andere, etwa Ungarn oder Polen, lehnen die Aufnahme von Asylbewerbern aus anderen EU-Staaten kategorisch ab.
Bestehende Umverteilungsprogramme reichen nicht aus
Das Europaparlament und der Rat entscheiden in der Frage gemeinsam. Sie müssen daher versuchen, einen Kompromiss zu finden. Gelingt dies nicht, bleibt es bei der bisherigen, viel kritisierten Dublin-Verordnung.
Die Flüchtlingspolitik sorgt seit langem für heftigen Streit unter den EU-Staaten. Zwar hatten sie sich im September 2015 nach langem Tauziehen auf die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern in der Union geeinigt - gegen den Willen mehrerer osteuropäischer Staaten. Ungarn und die Slowakei zogen gegen diesen Beschluss vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der ihre Beschwerden abwies.
Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Programms bleibt die Umverteilung weit hinter dem gesteckten Ziel zurück: Nach Angaben der EU-Kommission wurden bis September nur rund 29.000 Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland von anderen Mitgliedstaaten aufgenommen. Das Umverteilungsprogramm war auf zwei Jahre begrenzt und ist Ende September ausgelaufen.
Quelle: ntv.de, sra/AFP