Politik

Reaktion auf Gewalt des Regimes EU verhängt Sanktionen gegen Irans Sittenpolizei

Auslöser der Proteste im Iran ist der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini.

Auslöser der Proteste im Iran ist der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini.

(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

Seit Wochen geht die iranische Führung brutal gegen Proteste im eigenen Land vor. Auslöser ist der Tod einer 22-Jährigen in Teheran. Bundesaußenministerin Baerbock kündigt nun eine Reaktion der EU an.

Wegen der Gewalt gegen Demonstranten im Iran haben die Außenminister der Europäischen Union Sanktionen gegen die Sittenpolizei und weitere Verantwortliche des Landes beschlossen. Auf der im Amtsblatt der EU veröffentlichten Sanktionsliste stehen elf Verantwortliche sowie vier Organisationen, darunter neben der Sittenpolizei auch die Cyber-Einheit der Revolutionsgarden. Gegen alle Betroffenen werden Einreiseverbote verhängt, zudem wird ihr Vermögen in der EU eingefroren.

Kurz vor Bekanntwerden der Entscheidung der EU hatte der Iran für den Fall von Sanktionen eine "umgehende" Reaktion angekündigt. Teheran werde "umgehend entsprechend der Entscheidungen und Maßnahmen" der EU-Mitgliedsländer selbst "entscheiden und handeln", erklärte ein Sprecher des iranischen Außenministeriums am Montag. "Wenn sie neue Sanktionen einleiten, ist diese Aktion definitiv unkonstruktiv und irrational."

Auslöser der Proteste ist der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini. Die junge Frau war am 16. September unter ungeklärten Umständen gestorben, nachdem sie wegen ihres angeblich "unislamischen Outfits" von der Sittenpolizei festgenommen worden war. Kritiker werfen der Moralpolizei vor, Gewalt angewendet zu haben. Die Polizei weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Baerbock sagte, im Iran würden Frauen, die ohne Kopftuch aus dem Haus gehen oder abends gemeinsam singen und tanzen wollten, dafür verprügelt und zum Teil umgebracht. Es gehe um Verbrechen gegen Jugendliche, Kinder und Frauen, "die nichts anderes wollen, als in Frieden und in Freiheit zu leben".

Im Iran müssen alle Frauen und Mädchen ab neun Jahren ein Kopftuch und einen langen weiten Mantel tragen, um Haare und Körperkonturen in der Öffentlichkeit zu verbergen. "Sünderinnen" droht die Verhaftung durch die Sittenpolizei, in manchen Fällen auch ein Strafverfahren und am Ende eine hohe Geldstrafe.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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