Politik

Angriff verletzt MenschenrechteEuroparat suspendiert Russland

25.02.2022, 18:42 Uhr
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Der Europarat ist für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten zuständig. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Zum zweiten Mal in seiner Geschichte suspendiert der Europarat eines seiner Mitglieder. Nach dem Angriff auf die Ukraine verliert Russland vorläufig seine Rechte in der Organisation, bleibt aber formell noch Mitglied. Eine weitere Eskalationsstufe ist aber nicht ausgeschlossen.

Der Europarat hat in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine in einem historischen Schritt Russland suspendiert. Das Ministerkomitee mit Vertretern der 47 Mitgliedsländer entschied, Russland mit sofortiger Wirkung von seinen Repräsentationsrechten in der Straßburger Organisation vorläufig zu entbinden. Das Land bleibt dennoch formell Mitglied.

Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist gemeinsam mit seinem Gerichtshof für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union. Russland und die Ukraine sind beide Mitglied des Europarats. In der Geschichte der Organisation wurde Artikel 8 der Statuten zur Suspendierung bisher erst einmal angewandt - gegen die griechische Militärjunta. Diese vollzog 1969 dann den griechischen Austritt aus dem Europarat.

Gemäß Artikel 8 der Statuten des Europarats droht die Suspendierung, wenn der Respekt der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten schwerwiegend verletzt wurde. In einer weiteren Eskalationsstufe könnte ein Mitgliedsland auch zum Austritt aufgefordert oder ausgeschlossen werden.

Forderungen an Moskau

Europaratschefin Marija Pejcinovic Buric hatte zuvor gesagt, der russische Angriff verletze die Statuten des Europarats sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Die russischen Behörden forderte sie auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen und zur Diplomatie zurückzukehren. Der Entscheidung des Ministerkomitees waren Beratungen mit Vertretern der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vorausgegangen. Wie es vom Europarat hieß, bleibt der russische Richter am Menschenrechtsgerichtshof Mitglied des Gerichts. Fälle gegen Russland könnten weiterhin vorgebracht werden.

Bereits nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel Krim 2014 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats der russischen Delegation unter anderem das Stimmrecht entzogen. Die Sanktion bezog sich jedoch nicht auf alle Gremien der Organisation. Die Delegation reagierte mit Boykott, Russland setzte seine Zahlung an die Staatenorganisation aus und drohte mit einem Austritt. 2019 wurden die Sanktionen aufgehoben und Russland beglich seine Schulden beim Europarat.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa

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