Kampf gegen häusliche Gewalt Buschmann erteilt einheitlichen Fußfessel-Regeln eine Absage
18.07.2024, 07:35 Uhr Artikel anhören
In Hamburg und Bayern darf die Polizei eine elektronische Fußfessel anordnen, um etwaige Gewalttäter zu überwachen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Bundesinnenministerin Faeser verkündet, Täter häuslicher Gewalt konsequent kontrollieren zu wollen. Dazu stehe sie mit Bundesjustizminister Buschmann im Austausch. Dieser lehnt ein bundeseinheitliches Gesetz für Fußfesseln jedoch ab und verweist auf die Zuständigkeit von Länderpolizeien.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war. Der FDP-Politiker sieht zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern.
Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte Buschmann. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.
"Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid", betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. "Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür", fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.
Polizeien sollen über Fußfessel entscheiden
Wenn die Innenminister die Fußfessel für ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt hielten, könnten sie diese über das Polizeirecht, das Ländersache sei, sofort einführen, erklärte Buschmann. "Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben", sagte der FDP-Minister. Denn schließlich wendeten sich Opfer häuslicher Gewalt typischerweise zunächst einmal an die Polizei. "Deshalb ergibt es auch Sinn, dass die Polizei über die Anordnung der Fußfessel entscheidet."
Das Polizeirecht in Bayern und in Hamburg ermögliche die Fußfessel sowohl bei Anordnung einer polizeilichen Maßnahme als auch parallel zum Zivilrechtsschutz, führte Buschmann aus. "Niemand hindert die anderen Länder daran, sich hier ein Beispiel zu nehmen."
Verbote, die Wohnung zu betreten und sich dem Opfer zu nähern, müssten "konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden", hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der IMK im Juni verkündet. Sie sei dazu im Austausch mit Buschmann. Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht würden, könne die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und Gewalt gegen Frauen besser verhindern.
Als Vorbild hatte Faeser entsprechende Regelungen in Österreich genannt. 2023 sind laut Polizeistatistik in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht worden - 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern waren es 24.
Quelle: ntv.de, gri/dpa