Politik

Von Meinungsfreiheit gedeckt? Gericht: "Hängt die Grünen"-Plakate bleiben

Die rechtsextreme Splitterpartei darf nach einem Gerichtsurteil ihre "Hängt die Grünen"-Plakate in Zwickau hängen lassen.

Die rechtsextreme Splitterpartei darf nach einem Gerichtsurteil ihre "Hängt die Grünen"-Plakate in Zwickau hängen lassen.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Das Verwaltungsgericht Chemnitz erlaubt die "Hängt die Grünen"-Plakate des "III. Wegs" in Zwickau. Zuvor droht die Stadt, die Plakate abzuhängen, wenn die Kleinstpartei dies nicht täte. Das wird nun kassiert, allerdings macht das Gericht eine skurrile Einschränkung.

Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen, allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des "III. Wegs" statt - allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck "Hängt die Grünen" binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".

Die Begründung bezieht sich offenbar auf den Satz, der klein im unteren Teil des Plakates zu lesen ist: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." Durch die räumliche Trennung solle aus Sicht des Gerichts sichergestellt sein, dass mit "die Grünen" die Plakate des "III. Weg" und nicht die Wähler oder Parteimitglieder der Grünen gemeint seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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