Politik

Die Beschlüsse im Überblick Geschäfte dürfen erst ab Inzidenz von 35 öffnen

An einem Friseur in Berlin hängt ein Schild mit der Aufschrift „Sorry we’re closed“. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Über einen Großteil der Lockerungen beraten die Länderchefs und Merkel im März erneut.

(Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa)

Nach mehreren Stunden Beratung verlängern Bund und Länder den Lockdown mindestens bis zum 7. März. Weitgehende Lockerungen sollen an einen Inzidenz-Wert von 35 gekoppelt werden, Friseursalons dürfen bereits eher öffnen. Hier die wichtigsten Beschlüsse.

Der bisher bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderregierungschefs bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. Eine Ausnahme soll es für Friseure geben. Beim Thema Schulen und Kitas gibt es keine Einigung - die Länder können hier selbst entscheiden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Handel und Gastronomie: Der nächste Schritt zur Öffnung, etwa für den Handel und die Gastronomie, kann laut dem Beschluss von den Ländern bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegangen werden. Dieser Schritt wäre die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden auf einen pro 20 Quadratmeter und die Öffnung von Museen, Galerien und körpernahen Dienstleistungsbetrieben. Das Thema Öffnungsstrategie werde bei der nächsten Beratungsrunde am 3. März wieder aufgegriffen, kündigte Merkel an.

Friseure: Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Dies wird begründet mit "der Bedeutung für die Körperhygiene". Bei dem Beschluss setzte sich Merkel durch. Die Ministerpräsidenten hatten zuvor den 22. Februar ins Spiel gebracht. Voraussetzung für die Öffnung seien die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken.

Kitas und Schulen: Für die Öffnung der Schulen wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Merkel und die Länderregierungschefs vereinbarten vielmehr, dass darüber die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden. Berlin plane diesen Schritt für den 22. Februar, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller. Auch andere Bundesländer orientierten sich an diesem Termin, fügte der aktuelle Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz hinzu.

Frühere Impfungen für Lehrer und Erzieher: Bund und Länder wollen frühere Corona-Impfungen für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher prüfen lassen. Merkel und die Ministerpräsidenten einigten sich auf einen entsprechenden Prüfauftrag an die Gesundheitsminister. Konkret geht es demnach darum, sie in der zweiten statt der dritten Prioritätsstufe für Impfungen einzuordnen. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieherinnen und Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten.

Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, heißt es in dem Beschluss. Dabei trage es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.

Überbrückungshilfe: Unternehmen können ab sofort Anträge für die neuen Überbrückungshilfen für die Zeit bis Juni 2021 stellen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Firmen einen Großteil ihrer Fixkosten ersetzt bekommen, wenn sie einen Corona-bedingten Umsatzrückgang nachweisen können. Wirtschaftsverbände hatten zuletzt heftig kritisiert, dass die Hilfen noch nicht ausgezahlt werden, und außerdem das komplexe System kritisiert.

Reisen: Nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - sind laut Beschluss weiterhin zu unterlassen. Darunter fallen auch Reisen im Inland und überregionale tagestouristische Ausflüge.

Sportangebote: Trotz der Appelle der Sportministerkonferenz für schrittweise Lockerungen sind vorerst keine Erleichterungen für den Sport vorgesehen. Amateur- und Breitensportler müssen damit weiter auf ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb verzichten. Profisportler können unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygienekonzepten dagegen weiter Spiele und Wettbewerbe ausrichten.

Quelle: ntv.de, hek/dpa/AFP/rts

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen