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Bund schärft Regelung nach Junge Flüchtlinge können Familie leichter nachholen

Für Eltern soll es einfacher werden, ihre bereits volljährigen Kinder nachzuholen.

Für Eltern soll es einfacher werden, ihre bereits volljährigen Kinder nachzuholen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Mit der bisherigen Praxis zum Familiennachzug für Flüchtlinge verstößt die Bundesregierung gegen EU-Recht. Das Auswärtige Amt reagiert und erleichtert in einigen Fällen die Zusammenführung. Schutzsuchende, die in Deutschland volljährig werden, profitieren.

Die Bundesregierung hat den Nachzug von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf der Flucht erleichtert. Um die Vorgaben mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Familienzusammenführung "möglichst schnell umzusetzen" habe das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen bereits Anfang September 2022 angewiesen, "bislang ruhendgestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten", heißt es laut Funke-Mediengruppe in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Es werde "derzeit ein eigenes Referat zum Familiennachzug" im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eingerichtet, "um die Bearbeitung des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten auszuweiten", hieß es weiter. Anfang August hatte der EuGH die Praxis der deutschen Behörden bei der Familienzusammenführung als rechtswidrig kritisiert.

Nachzug erwachsener Kinder vereinfacht

Demnach dürfen minderjährige unbegleitete Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen ihre Familien auch dann nach Deutschland nachholen, wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Dasselbe gilt für volljährig gewordene Kinder oder Jugendliche, die zu ihren als Flüchtlinge anerkannten Eltern in Deutschland nachziehen möchten.

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Künftig sollen die deutschen Stellen laut Bundesregierung Visumsanträge von Jugendlichen "prioritär" behandeln, die bald volljährig sein werden. Ein Kind soll unter bestimmten Voraussetzungen zudem als "minderjährig" gelten, wenn es nach dem Stellen eines Asylantrags, aber vor Stellung des Visumsantrags volljährig geworden ist.

Die Linke begrüßt die neue Praxis im Auswärtigen Amt. Zugleich sei der "bereits angerichtete Schaden durch die jahrelange Verweigerungshaltung der Bundesregierung immens", sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, Clara Bünger, der Funke-Mediengruppe. Sie forderte "eine Form des Schadenersatzes oder der Entschädigung für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen".

Quelle: ntv.de, mdi/AFP

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