Spahn gibt Gehälter-Garantie ab Krankenhäuser kurz vor Finanz-Kollaps
29.12.2020, 18:15 Uhr
Seit Beginn der Pandemie unterstützt der Staat Kliniken, die Intensivbetten für Corona-Patienten freihalten.
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Wegen der Coronavirus-Pandemie geraten viele Krankenhäuser in Geldnot. Manche Klinken könnten sogar bald keine Gehälter mehr zahlen, warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Gesundheitsminister Spahn sichert Hilfe zu.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat angesichts der Coronavirus-Pandemie auf die dramatische finanzielle Lage der Kliniken aufmerksam gemacht und mehr Hilfen von der Bundesregierung gefordert. Die Krankenhäuser verfügten nur noch begrenzt über finanzielle Mittel, sagte der Präsident der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Wenn die Bundesregierung die Hilfen nicht deutlich erhöht, werden flächendeckend Kliniken bereits im ersten Quartal 2021 nicht mehr die Gehälter ihrer Mitarbeiter zahlen können", erklärte Gaß und forderte Liquiditätssicherung für die Kliniken.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach daraufhin eine Garantie für die Weiterzahlung von Gehältern aus. "Bund und Länder stehen gemeinsam in der Verantwortung. Wir wollen und werden die Liquidität der Krankenhäuser in der Krise sichern. Darauf können sich die Beschäftigten verlassen", sagte Spahn dem RND. Bund und Länder werden Anfang Januar über weitere notwendige Maßnahmen beraten, kündigte der Minister an.
Mehr Geld für Kliniken mit Corona-Intensivbetten
Das Gesundheitsministerium verwies zudem auf die seit Beginn der Pandemie bestehende finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, die Intensivbetten für Covid-Patienten freihalten. Da sich in Deutschland momentan sehr viele Menschen mit SARS-CoV-2 infizierten, habe man diese Unterstützungsmöglichkeiten kürzlich noch einmal erweitert, erklärte eine Ministeriumssprecherin dem RND. Zudem würden Corona-bedingte Mindereinnahmen krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
Das Ministerium verwies auch auf die seit Mitte Dezember geltende "Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser". Sie soll bis zum 31. Januar gültig bleiben. Durch die neue Verordnung hätten die Bundesländer mehr Möglichkeiten, Krankenhäuser zu bestimmen, die Ausgleichszahlungen erhalten.
Die Sprecherin betonte: "Anspruchsberechtigte Krankenhäuser können nun auch unabhängig von den freien Intensivkapazitäten bestimmt werden, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der SARS-CoV-2-Fälle über 200 liegt." Sie verwies auf ein weiteres Detail: So könnten die Länder auch Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen bestimmen, die zwar noch keine Zuschläge für die Basisnotfallversorgung vereinbart hätten, die aber eine entsprechende Versorgungsstruktur aufwiesen.
Quelle: ntv.de, uzh