Nach Gerichtsurteil Neue Kritik an Seehofer-Abkommen
14.08.2019, 17:54 Uhr
Seehofer hatte Abkommen mit Griechenland und Spanien geschlossen.
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Mit etlichen EU-Ländern wollte Innenminister Seehofer Abkommen schließen, um Flüchtlinge in bestimmten Fällen zurückschicken zu können. Am Ende ließen sich nur Spanien und Griechenland auf den Deal ein. Nun greift ein Gericht in das Verfahren ein. Das Ministerium hält aber am Vorgehen fest.
Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer auf den Weg gebrachten Flüchtlingsabkommen mit Griechenland und Spanien stehen nach einer Gerichtsentscheidung erneut in der Kritik. Das Verwaltungsgericht München ordnete im Eilverfahren an, dass ein nach Griechenland abgeschobener Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Pro Asyl und Linkspartei sehen sich dadurch in ihrer Ablehnung der Flüchtlingsabkommen bestätigt. Das Innenministerium sieht jedoch keinen Änderungsbedarf.
Im Sommer vergangenen Jahres hatte es einen heftigen Streit innerhalb der Bundesregierung über Grenzkontrollen und die Abschiebung von Flüchtlingen gegeben, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag stellten. Schließlich kam es lediglich zu Einzelabkommen mit Griechenland und Spanien, auf deren Grundlage in den folgenden Monaten auch nur wenige Menschen in diese EU-Staaten zurückgebracht wurden.
Rückkehr angeordnet
Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens wurde im Mai ein afghanischer Asylbewerber von der Bundespolizei nach einer versuchten Einreise über die österreichisch-deutsche Grenze nach Griechenland überstellt. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete nun vergangene Woche die Bundesrepublik in einer Eilentscheidung, den Asylbewerber nach Deutschland zurückzuholen, wie nun bekannt wurde. Er befindet sich demnach in Abschiebehaft in Griechenland.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Mann das Recht auf inhaltliche Prüfung seiner Asylgründe verwehrt werde. Es sei nicht gesichert, dass diese in Griechenland oder einem anderen EU-Staat jemals geprüft werden. Eine solche Prüfung wäre auch künftig in Griechenland nicht zu erwarten, weil eine Abschiebung nach Afghanistan bereits eingeleitet sei.
Das Verwaltungsgericht wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Eilentscheidung handle - es sei noch keine abschließende Beurteilung des Handelns der Bundespolizei oder gar des Verwaltungsabkommens mit Griechenland vorgenommen worden.
Ministerium sieht Einzelfall
"Die Entscheidung zeigt, dass geltendes Recht nicht durch abstruse Wunschvorstellungen umgangen werden kann", Bellinda Bartolucci, Rechtsexpertin der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Europarecht gelte auch an deutschen Grenzen, die für Asylverfahren nicht zuständige Bundespolizei könne das nicht einfach ignorieren. Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke forderte ein Ende der "rechtswidrigen Vereinbarungen" mit Griechenland und Spanien und einen Stopp der Zurückweisungen an den Grenzen.
Das Innenministerium will aber an den Regelungen festhalten. "Wir gehen weiterhin von der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsabkommens aus", sagte eine Ministeriumssprecherin. Auch beim Vorgehen der Bundespolizei solle es keine Änderungen geben - sie werde weiterhin so verfahren, wie es in den Verwaltungsabkommen geregelt ist. Die Entscheidung des Münchner Gerichts beziehe sich nur auf einen konkreten Einzelfall, sagte sie weiter. Es habe auch schon andere Entscheidungen gegeben, die die Auffassung des Innenministeriums bestätigt hätten.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP