Entscheidung in Schleswig Puigdemont kommt unter Auflagen frei
05.04.2018, 18:57 Uhr
Symbolfigur und Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung: Carles Puigdemont.
(Foto: dpa)
Bewegung im Fall Puigdemont: Der katalanische Separatistenführer darf seine Zelle in Neumünster verlassen. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hält eine Auslieferung Puigdemonts wegen "Rebellion" für unzulässig.
Die deutsche Justiz hat entschieden: Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt vorerst frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht mit Sitz in Schleswig erließ eigenen Angaben zufolge zwar einen Auslieferungshaftbefehl, setzte den Vollzug aber unter Auflagen aus. Die juristische Entscheidung hat zunächst zur Folge, dass Puigdemont voraussichtlich am Freitag zunächst auf freien Fuß kommt.
"Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet", teilte das Oberlandesgericht mit. Der Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist".
Das Puigdemont in Spanien zur Last gelegte Verhalten wäre in Deutschland "nicht strafbar", begründen die Richter ihre Entscheidung. Zudem sei auch der deutsche Straftatbestand des Hochverrats nicht erfüllt, weil im Fall der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung das Merkmal der "Gewalt" fehle.
Der nun ausgestellte Auslieferungshaftbefehl für Puigdemont stützt sich ausdrücklich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung. In diesem Punkt erweise sich die Auslieferung "nicht als von vornherein unzulässig", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich.
Der in Neumünster inhaftierte Separatistenführer muss nach der Entscheidung des OLG zunächst eine weitere Nacht hinter Gittern verbringen. Mit der Freilassung sei frühestens am Freitagmorgen zu rechnen, erklärte eine JVA-Angestellte Journalisten, die sich am Abend vor dem Gefängnis eingefunden hatten.
Keine Auslieferungshaft, aber ...
Nach Ansicht der Richter besteht im Fall des katalanischen Politikers weiter Fluchtgefahr. "Da aber eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der 'Rebellion' unzulässig sei, sei die Fluchtgefahr deutlich herabgemildert", erklärte ein Gerichtssprecher.
"Weniger einschneidende Maßnahmen als der Vollzug der Auslieferungshaft reichten zur Sicherung des Auslieferungsverfahrens aus", betonte das Oberlandesgericht. Zu den Auflagen, die Puigdemont einhalten muss, gehört unter anderem die Zahlung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro.
Ob Puigdemont am Ende tatsächlich von Deutschland an Spanien ausgeliefert wird, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein entscheiden. Allerdings kann der Katalane gegen eine mögliche Auslieferungsentscheidung dann Beschwerde einreichen. Das Oberlandesgericht signalisierte auch, dass beim Vorwurf der Untreue "noch weitere tatsächliche Umstände zu klären und weitere Informationen einzuholen" seien.
Puigdemont sitzt seit seiner Festnahme am 25. März an der Autobahn A7 März in Schleswig-Holstein aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster ein. Formal handelte es sich bislang nur um ein sogenanntes Festhaltegewahrsam, nicht aber um eine Abschiebehaft. Der Katalane befand sich auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise.
Umstrittene Vorwürfe aus Madrid
Die spanische Justiz wirft Puigdemont abgesehen vom spanischen Straftatbestand der "Rebellion" auch die Veruntreuung öffentlicher Mittel für das Unabhängigkeitsreferendum vor. Ihm drohen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft. Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten.
Zuletzt nutzte Puigdemont seine Zeit hinter deutschen Gittern, um weiter Politik zu machen. In einem auf seinem Twitter-Account veröffentlichten Brief an die Unabhängigkeitsbefürworter in der spanischen Konfliktregion sprach er sich dafür aus, Jordi Sànchez erneut als Kandidaten für die Regionalpräsidentschaft aufzustellen. Allerdings sitzt auch Sànchez wegen der Unabhängigkeitsbestrebungen in Spanien in Untersuchungshaft.
Bei einer Abstimmung im Parlament in Barcelona gab Puigdemont zuletzt erstmals seit seiner Flucht ins Exil nach Belgien im Herbst auch wieder - allerdings indirekt - seine Stimme ab. Zuvor war ihm dort die Übertragung seines Stimmrechts aus der Ferne gestattet worden. Eine erste Kandidatur von Sànchez war vor knapp einem Monat gescheitert, weil die Justiz es abgelehnt hatte, den 53-Jährigen vorübergehend auf freien Fuß zu setzen.
Zuletzt scheiterte am 23. März - drei Monate nach der Neuwahl - ein weiterer Versuch der Regierungsbildung in Katalonien, diesmal mit dem früheren Separatisten-Sprecher Jordi Turull als Kandidaten. Auch er sitzt inzwischen hinter Gittern.
Quelle: ntv.de, mmo/AFP/dpa