Politik

Rolex und Gold für Zoll-DealSchweizer Abgeordnete wittern Korruption nach Geschenken an Trump

27.11.2025, 18:54 Uhr
WASHINGTON-D-C-UNITED-STATES-SEPTEMBER-25-Turkish-President-Recep-Tayyip-Erdogan-not-seen-and-US-President-Donald-Trump-answer-questions-from-the-press-in-the-Oval-Office-of-the-White-House-in-Washington-D-C-United-States-on-September-25-2025
Donald Trump stellt seine Vorliebe für Gold im neu gestalteten Weißen Haus offen zur Schau. (Foto: picture alliance / Anadolu)

Die Schweizer Wirtschaftsdelegation umgarnt US-Präsident Trump mit teuren Luxus-Aufmerksamkeiten - offenbar um ihn bei den Zollverhandlungen milde zu stimmen. Zwei Parlamentsabgeordnete sehen einen Verstoß gegen die Antikorruptionsgesetze. Der Ruf der Schweiz sei bedroht.

Nach der Zolleinigung zwischen der Schweiz und den USA wollen zwei Parlamentsabgeordnete von der Justiz prüfen lassen, ob eine Schweizer Wirtschaftsdelegation mit teuren Geschenken für US-Präsident Donald Trump gegen nationale Antikorruptionsgesetze verstoßen habe. Es gehe um "die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und den Ruf der Schweiz auf internationaler Ebene", heißt es in einem Brief der Grünen-Abgeordneten Greta Gysin und Raphaël Mahaim an die Bundesanwaltschaft.

Die Delegation Schweizer Unternehmer war Anfang November nach Washington gereist, um Trump zur Senkung der Importzölle für Waren aus der Schweiz zu bewegen. Später waren eine Tischuhr von Rolex und ein Goldbarren auf dem Schreibtisch von Trump zu sehen. Zur Delegation gehörten Rolex-Chef Jean-Frédéric Dufour sowie der Chef der auf Edelmetallverarbeitung und -handel spezialisierten Firma MKS PAMP, Marwan Shakarchi.

Zehn Tage nach dem Besuch der Delegation verkündeten beide Seiten die Zolleinigung: Sie sieht eine Verringerung der US-Zölle auf Schweizer Produkte von 39 auf 15 Prozent vor. Viele Details sind weiter nicht bekannt. Wirtschaftsverbände hatten das Abkommen begrüßt - gleichzeitig gab es in der Schweiz Kritik an der sogenannten "Goldbarrendiplomatie".

Gysin und Mahaim argumentieren nun, der Wert der Geschenke für Trump sei nicht bekannt und "die öffentlichen Informationen über den endgültigen Verbleib der dem US-Präsidenten überreichten Geschenke sind lückenhaft". Sie fordern die Staatsanwaltschaft auf, zu prüfen, ob es sich um einen "im Sinne des Schweizer Strafrechts ungerechtfertigten Vorteil" handelt und verweisen insbesondere auf Artikel 322 des Strafgesetzbuches über die "Bestechung ausländischer Amtsträger".

Quelle: ntv.de, bho/AFP

KorruptionDonald TrumpSchweizLuxusgüterindustrieUSAGold