Urteil über Mobilfunkanlagen"Keine Gesundheitsgefahr"
Von Mobilfunk-Sendemasten geht keine gesundheitliche Gefahr aus. So urteilte jedenfalls jetzt der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof.
Von Mobilfunkstationen geht keine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Anwohner aus - zumindest dann nicht, wenn der Betreiber die gesetzlichen Grenzwerte bei der elektromagnetischen Strahlung einhält. Das meint jedenfalls der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg lehnte in zweiter Instanz den Antrag der Bewohner und Eigentümer eines Einfamilienhauses ab, die noch nicht genehmigte Mobilfunkanlage auf dem Dach des Nachbarhauses abzuschalten.
Der dritte Senat des VGH urteilte, es gebe keine Gefahr für Leib und Leben, da alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden. Andere gesicherte Erkenntnisse der Wissenschaft gebe es nicht. Zwar sei eine Gefährdung nicht grundsätzlich auszuschließen, sie sei jedoch rein hypothetisch. "Zu einer derart weit reichenden Vorsorge ist der Staat nicht verpflichtet", heißt es in der Begründung.
Die Stadt und der Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg hatten die zunächst ohne Erlaubnis installierte Anlage abgelehnt. Der Mobilfunkbetreiber legte Widerspruch beim Regierungspräsidium in Karlsruhe ein und durfte den Sendemasten daher weiter betreiben.
Die Anwohner forderte dagegen, die Nutzung sofort zu verbieten. Die Entscheidung der übergeordneten Verwaltungsbehörde steht noch aus.
Das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts dürfte bei Gegnern der Mobilfunkanlagen für erhebliche Verärgerung sorgen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz fordert schon seit geraumer Zeit strengere Regeln für die Genehmigung von Mobilfunk-Sendeanlagen. Es dürfe nicht sein, dass beim Ausbau der Mobilfunknetze die Umwelt- und Gesundheitsrisiken ignoriert würden.
Bei der Frage nach der Gesundheitsgefährdung durch Sendeanlagen müsse es eine Umkehr der Beweislast geben, verlangte der BUND-Experte für elektromagnetische Strahlung, Bernd Rainer Müller. Es müsse gelten: "Nur wer nachweisen kann, dass seine Sendeanlage keine Gesundheitsbeschwerden verursacht, darf die Anlage betreiben." Bislang beriefen sich die Betreiber auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Der BUND forderte in einem Schreiben an die Bundesregierung die Einrichtung eines unabhängigen und öffentlichen Dokumentationszentrums zur Erfassung gesundheitlicher Beschwerden im Zusammenhang mit Sendeanlagen. Viele Anwohner in der Nähe von solchen Stationen klagen laut BUND immer häufiger über Schlaflosigkeit, Nervosität und Kopfschmerzen. Ebenso bekannt seien mögliche Einwirkungen der Senderstrahlung auf Herzschrittmacher.