Keine Risiken vor Rügen Gericht schmettert Einsprüche gegen LNG-Terminal ab
07.06.2024, 12:24 Uhr Artikel anhören
Im Vordergrund die Seebrücke Sellin, im Hintergrund das LNG-Spezialschiff "Neptune".
(Foto: picture alliance/dpa)
Noch immer besteht bei Vertretern vor Ort Hoffnung, das LNG-Terminal vor Rügen zu verhindern. Allerdings erteilt das Bundesverwaltungsgericht dem Anliegen nun eine Absage. Die beim Einspruch vorgebrachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar.
Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und von zwei privaten Grundstückseigentümern gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte sie für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar.
Das Terminal widerspreche mit gravierenden Sicherheitsrisiken in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten deutschen und internationalen Sicherheitsstandards, schrieb der Anwalt der Gemeinde, Reiner Geulen, in einer Mitteilung Anfang Mai.
Geulen stützte seinen Antrag wesentlich auf vier Gutachten, unter anderem von Bärbel Koppe, Professorin für Wasserbau und Hydromechanik an der Hochschule Wismar. Außerdem habe die Gesellschaft für Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO) in Rostock das Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran geprüft. Im Ergebnis seien die Störfallrisiken nicht zu akzeptieren.
Warnung vor Explosionsgefahr
Die Rede ist von einem hohen Kollisionsrisiko wegen der Stationierung der zwei großen Spezialschiffe, die das verflüssigte Gas aufnehmen, wieder gasförmig machen und einspeisen sollen. Diese könnten mit den Tankern, die das LNG anliefern sollen, zusammenstoßen. Brandbekämpfung durch die Schiffsbesatzungen, wie vom Betreiber vorgesehen, sei nicht möglich, wenn diese etwa evakuiert werden müssten. Zudem wird auf die Explosionsgefahr durch mögliche Beschädigungen von Gastanks hingewiesen.
Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Mecklenburg-Vorpommern hatte den Betrieb im April genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, dass in Betracht kommende Schutzobjekte wie die Wohnhäuser der Antragsteller oder die Jugendherberge Prora weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands lägen.
Quelle: ntv.de, als/AFP