Nach Forderung von Sozialrichter Heil erteilt Minijob-Abschaffung eine Absage
18.02.2024, 19:31 Uhr Artikel anhören
Minister Hubertus Heil verweist auf den Koalitionsvertrag.
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Der Präsident des Bundessozialgerichts verlangt das Ende von Minijobs, weil sich diese negativ auf Rentenhöhe und Berufslaufbahn auswirken. Der Koalitionsvertrag gibt eine Abschaffung allerdings nicht her - vorerst.
Arbeitsminister Hubertus Heil hält eine Abschaffung der Minijobs vorerst für unrealistisch. "Mir ist wichtig, dass sich sozialversicherungspflichtige Arbeit mehr lohnt", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Es ist legitim, über weitere Reformen nachzudenken. Das ist aber angesichts des Koalitionsvertrages kein Thema für diese Legislaturperiode."
Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hatte sich dafür ausgesprochen, Minijobs abzuschaffen. Wenn Minijobber nicht in die Rente einzahlten, habe das sowohl für die eigene Altersvorsorge als auch für nachfolgende Generationen Nachteile, sagte er. Außerdem erschwerten Minijobs die Weiterentwicklung im Job.
Aus Schlegels Sicht ist das Jobmodell Minijob, bei dem bis zu 538 Euro im Monat steuerfrei verdient werden können, "sozial nicht gerecht", da es für die Allgemeinheit Kosten verursacht - speziell, sobald die Arbeitnehmer das Rentenalter erreichen. "Wenn Menschen ein Leben lang geringfügig beschäftigt sind, erhalten sie keine auskömmliche Rente", sagte der Präsident des Bundessozialgerichts der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Der Gesetzgeber hat zwar auch für geringfügig Beschäftigte die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt, erlaubt aber Minijobbern, sich ohne weitere Begründung befreien zu lassen." Eine Reform würde die Sozialkassen entlasten und dem Arbeitsmarkt guttun.
Heil verwies auf die Anhebung des Mindestlohns und die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener. Auf diese Weise habe die Ampelregierung dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche hätten.
Quelle: ntv.de, chl