Wirtschaft

Nach BEV-Pleite Kunden warten wohl vergeblich auf ihr Geld

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... und viele hatten sich zunächst über die Schnäppchenpreise gefreut.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Stromdiscounter BEV wirbt auf Vergleichsportalen ganz oben um Kunden. Viele beißen an. Doch Ende Januar ist er pleite. Wegen hoher Beschaffungskosten kann der Energieanbieter angeblich nicht mehr liefern. Hunderttausende werden ihr Geld nicht wiedersehen.

Etwa 250.000 Kunden des Energieversorgers BEV warten nach der Pleite des Billigstromanbieters auf fast 80 Millionen Euro. Das sagte der vorläufige BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach dem "Handelsblatt". Die Chancen, dass die Kunden ihr Geld tatsächlich wiederbekommen, schätzt der Rechtsanwalt jedoch als nicht sehr hoch ein: "Es sieht leider schlecht für die Kunden aus."

Die Gründe für die Pleite vermutet Bierbach in den billigen Tarifen bei gleichzeitig steigenden Strompreisen im Einkauf und hohen Bonusversprechen. "Die Zahlen für 2018 zeigen einen immensen Verlust", sagte der Rechtsanwalt. Der bayerische Strom-Discounter hatte Ende Januar Insolvenz angemeldet. Zuvor war er bereits mit massiven Preiserhöhungen aufgefallen, nach denen im Dezember rund 200.000 Kunden gekündigt hatten.

Unter den Gläubigern befinden sich auch die Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, TransnetBW und 50 Hertz, sowie 800 Lokalnetzbetreiber, wie das "Handelsblatt" weiter berichtete. Wie hoch deren Forderungen ausfallen, könne zwar noch nicht gesagt werden, "aber auch hier gehen wir von mehreren Millionen aus", sagte Bierbach.

Regulierungsrahmen für Vergleichsportale

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller fordert nach der Pleite klare gesetzliche Vorgaben für Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox, wo BEV ganz oben gelistet war. "Vergleichsportale spiegeln dem Verbraucher nicht die Realität in ihrer Vielfalt und Breite wider", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dem "Handelsblatt".

"Die Politik sollte einen Regulierungsrahmen schaffen mit verbindlichen und nachprüfbaren Vorgaben und Kriterien - insbesondere zu der Art, wie die Rankings erstellt und wie Angebote dort optisch dargestellt werden." Angebote, die ganz oben stünden, seien oft nicht die besten und günstigsten, weil die Einträge dort häufig zu Werbezwecken platziert würden.

Quelle: ntv.de, ddi/AFP

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