Wirtschaft

Windkraft-Wunder will Genossenschaft werden Prokon soll wiederauferstehen

Prokon-Gründer Carsten Robertus (re.) will den Windanlagen-Bauer als Genossenschaft wiederbeleben.

Prokon-Gründer Carsten Robertus (re.) will den Windanlagen-Bauer als Genossenschaft wiederbeleben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ob die Prokon-Anleger ihr Geld jemals wiedersehen, steht in den Sternen. Doch Prokon-Gründer Carsten Rodbertus startet schon wieder voll durch: Er will den fragwürdigen Windanlagen-Bauer wiederauferstehen lassen - nur in anderer Form.

Der angeschlagene Windanlagen-Finanzierer Prokon gründet nach Informationen des Bremer "Weser-Kuriers" eine Genossenschaft. Drei Prokon-Führungskräfte haben laut der Zeitung eine vorläufige Satzung für die geplante "Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG" unterzeichnet: die Prokon-Gründer Carsten Rodbertus, Geschäftsführer Henning Mau sowie Vertriebsleiter Rüdiger Gronau. Die Rechtsform solle keine Notlösung für den Fall einer Insolvenz sein, sondern Teil der vorgesehenen Strukturveränderungen bei Prokon, schreibt das Blatt unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Mit der Neugründung entsteht laut Genossenschaftsverband "eine bereits geschäftsfähige Genossenschaft mit dem Zusatz i.G. (in Gründung)". Um das Verfahren abzuschließen, müsse die Genossenschaft ihre vollständige Satzung noch durch den Genossenschaftsverband genehmigen lassen.

Anlegern droht weiter die Pleite

Ende Februar hatte der vorläufige Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin noch Spekulationen über eine anstehende Umwandlung der Unternehmensgruppe in eine Genossenschaft zurückgewiesen. Eine Umwandlung in eine andere Rechtsform während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens sei nicht möglich, hieß es damals.

Im Januar hatte der Itzehoer Windanlagen-Finanzierer eine vorläufige Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital zur Verfügung gestellt. Ob Prokon tatsächlich insolvent ist, soll sich bis Ende April entscheiden. Prokon hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt, weil immer mehr Anleger aus Angst vor Zahlungsschwierigkeiten ihr Geld abgezogen hatten.

Weil sie in Form von Genussrechten in Prokon investiert hatten, steht noch nicht fest, ob ihre Investitionen als Eigenkapital oder als Schulden zu betrachten sind und ob Prokon deshalb wirklich zahlungsunfähig ist. Die Frage muss das Insolvenzgericht klären. Solche Schwierigkeiten würde Prokon als Genossenschaft künftig nicht haben:

Quelle: ntv.de, hvg/dpa

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