Für die Geschäftsjahre bis 2022 Regierung friert Boni der Credit Suisse ein
21.03.2023, 20:04 Uhr
Die Credit Suisse flüchtete sich in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion in die Arme der UBS.
(Foto: picture alliance/KEYSTONE)
Die strauchelnde Credit Suisse kündigt nach ihrer milliardenschweren Rettungsaktion an, hochrangigen Mitarbeitern Bonuszahlungen zu gewähren. Die Empörung ist groß. Nun greift die Regierung in Bern durch. Sie streicht viele der variablen Vergütungen.
Die Schweizer Regierung hat nach der Not-Veräußerung der Credit Suisse gewisse Bonuszahlungen der Großbank vorläufig eingefroren. Betroffen sind bestimmte zugesicherte und auch aufgeschobene variable Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022, teilte die Regierung mit. Zudem sollen weitere Maßnahmen zu den erfolgsabhängigen Zahlungen für diese Jahre und auch darüber hinaus geprüft werden.
Nicht betroffen seien aus Gründen der Rechtssicherheit bereits ausgezahlte variable Vergütungen bis zum Ende des vergangenen Jahres, erklärte die Regierung. "Es gilt auch zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht haben."
Die schwer angeschlagene Credit Suisse flüchtete sich am Wochenende in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion in die Arme der UBS. Der größere Rivale ließ sich auf Druck von Notenbanken, Regulierungsbehörden und der Schweizer Regierung auf eine drei Milliarden Franken schwere Übernahme ein und schafft damit einen globalen Bankenriesen.
Die beiden Geldhäuser könnten im Rahmen ihres Zusammenschlusses auf Hilfen von Staat und Schweizerischer Nationalbank (SNB) von bis zu rund 260 Milliarden Franken zugreifen. Dass die Credit Suisse an der Auszahlung von Boni in Milliardenhöhe an hochrangige Mitarbeitende festhalten wollte, sorgte für einen öffentlichen Aufschrei, nachdem bereits die milliardenschwere Rettungsaktion auf massive Kritik gestoßen war.
Der Konzernleitung um Credit-Suisse-Chef Ulrich Körner wurden die Boni für 2022 gestrichen. Das Schweizer Bankengesetz sieht vor, dass die Regierung Maßnahmen im Bereich der Vergütungen anordnen kann, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird.
Quelle: ntv.de, lve/rts