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Schlagersänger greift Freundin an Nino de Angelo zu Geldstrafe verurteilt

"Wir haben uns nie wirklich wehgetan - körperlich", beteuerte der Musiker vor Gericht.

"Wir haben uns nie wirklich wehgetan - körperlich", beteuerte der Musiker vor Gericht.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nino de Angelo soll seine Ex-Verlobte beim Rauswurf aus einem Hotelzimmer heftig angegangen haben. "Wir sind beide temperamentvoll", versucht sich der Musiker zu erklären. Das Gericht beeindruckt dies nicht: es brummt de Angelo eine Geldstrafe auf.

Der in Karlsruhe geborene Sänger, hier 1989, landete 1983 mit "Jenseits von Eden" einen der größten Hits der deutschen Schlagergeschichte.

Der in Karlsruhe geborene Sänger, hier 1989, landete 1983 mit "Jenseits von Eden" einen der größten Hits der deutschen Schlagergeschichte.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Wegen eines handfesten Streits in einem Hamburger Hotel mit seiner ehemaligen Verlobten ist Schlagersänger Nino de Angelo zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg erteilte dem Musiker wegen versuchter Nötigung eine Geldstrafe von insgesamt 1400 Euro, die er in 20 Tagessätzen zu je 70 Euro abstottern darf.

Der Angeklagte - er erschien mit Sonnenbrille, weißer Hose und dunklem Jackett mit Einstecktuch vor Gericht - hatte nach Feststellung des Richters seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2013 am Arm gepackt und versucht, sie aus dem gemeinsamen Zimmer zu werfen. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ging dazwischen.

"Wir sind beide temperamentvoll, aber wir haben uns beide nie wirklich wehgetan - körperlich", sagte der 50-Jährige in seinem "letzten Wort" vor Gericht. Es sei eine "sehr emotionale Beziehung" gewesen: "Wir haben uns sehr, sehr geliebt." Es habe allerdings viele Situationen gegeben, "die einfach nicht so doll gelaufen sind", erklärte der Sänger. Er habe seine damalige Partnerin jedoch weder verletzt noch verletzen wollen.

Kein Geld für ein Taxi gehabt

Sie habe de Angelo in dem Hotel in der Nähe des Hauptbahnhofs gebeten, Zigaretten zu holen, sagte die 30-jährige Ex-Freundin als Zeugin. Er sei aufgebracht zurückgekehrt: "Er hatte kein Geld fürs Taxi gehabt". Das Hotel wollte ihm die zehn Euro zunächst nicht auslegen, und auch sie habe ihm ihre Geldkarte nicht gegeben. "Er war ziemlich wütend." Ihr sei die Situation so unbehaglich gewesen, dass sie an der Rezeption nach einem anderen Zimmer gefragt habe, sagte die 30-Jährige. Zwei Mitarbeiter hätten sie begleitet, um ihre Sachen zu holen - "weil ich Angst hatte".

Im Zimmer habe Nino sie dann so heftig am Arm gepackt, dass ein großer blauer Fleck zurückblieb. "Es war ja für mich auch eine ziemlich schreckliche Situation." Als es vor Gericht um Details der Beziehung ging, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, Journalisten und Zuhörer mussten den Saal verlassen. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, das Packen sei dem Angeklagten nicht schnell genug gegangen, daher habe er seiner damaligen Verlobten an den Arm gegriffen. Bereits vorher habe er ihren Koffer - der noch nicht fertig gepackt war - hinausgeworfen.

Ob der blaue Fleck allerdings tatsächlich von dem festen Griff des Angeklagten herrührte, lasse sich nicht eindeutig klären. Die Staatsanwaltschaft hatte 40 Tagessätze zu je 80 Euro wegen Nötigung und Körperverletzung verlangt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und kritisierte den "Verfolgungseifer" der Anklagebehörde. De Angelo kann das Urteil anfechten. Der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Domenico Gerhard Gorgoglione heißt - hatte seinen großen Hit "Jenseits von Eden" vor mehr als 30 Jahren.

Quelle: ntv.de, bwe/dpa

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