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"Kann eine Blutkrankheit so intelligent sein?" ISU akzeptiert Pechstein-Diagnose nicht

Claudia Pechstein will Schadenersatz für ihre Dopingsperre.

Claudia Pechstein will Schadenersatz für ihre Dopingsperre.

(Foto: dpa)

In der schier unendlichen Auseinandersetzung zwischen Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband bestreitet nun die ISU, dass Pechsteins hohe Blutwerte durch eine Anomalie zu erklären sind. Deren Lager bleibt demonstrativ gelassen.

Der Eisschnelllauf-Weltverband ISU hat im Dauer-Konflikt mit Claudia Pechstein überraschend gekontert und die von der deutschen Läuferin angeführte Diagnose einer Anomalie als Ursache für ihre hohen Blutwerte in Abrede gestellt. "Die Diagnose wird von der ISU bestritten", teilte die sonst zurückhaltende ISU mit und lieferte damit neuen Zündstoff für die Gerichtsverhandlung.

Wie der Weltverband weiter ausführte, hätten die von Pechstein angeführten Experten nicht belegen können, dass die Anomalie tatsächlich der Grund für das Blutprofil der fünfmaligen Olympiasiegerin sei. Darüber hinaus habe ihre Glaubwürdigkeit gelitten, weil sie sowohl im Juli 2009 bei Bekanntwerden der Sperre als auch während des Berufungsverfahren vor dem CAS nicht die Chance genutzt habe, ihre Blutkrankheit darzulegen.

Pechstein-Lager sieht sich im Recht

Pechstein sieht sich als Bauernopfer.

Pechstein sieht sich als Bauernopfer.

(Foto: dpa)

Das Lager der 41-Jährigen reagierte gelassen auf die Aussagen des Weltverbandes: "Die ISU steht mit dem Rücken zur Wand. Das ist deutlich zu spüren. Der Gegenwind, den sie aus ihren eigenen Reihen erfährt, lässt sie plötzlich hektisch werden", sagte Manager Ralf Grengel: "Bei allen Ausführungen vergisst der Weltverband aber das Wesentliche: Bis heute hat er keinen Beweis für ein Dopingvergehen von Claudia Pechstein vorlegen können. Es gibt keinen Experten, der erklären kann, wie das Blutbild Claudia Pechsteins durch Doping entstanden sein soll."

Grengel sagte weiter: "Es gibt mittlerweile mehr als ein Dutzend renommierter Hämatologen aus vier Nationen, die bestätigen, dass die Retikulozytenwerte von Claudia Pechstein vollumfänglich durch eine vom Vater vererbte Blutanomalie erklärbar sind. Selbst ISU-Gutachter Alberto Zanella hat diese Diagnose des Münchner Spezialisten Stefan Eber bestätigt. Da sind die öffentlich geäußerten Zweifel der ISU nicht mehr als ein Pfeifen im Wald."

"Kann eine Blutkrankheit so intelligent sein?"

Pechstein war von der ISU von 2009 bis 2011 wegen erhöhter Retikulozyten-Werte für zwei Jahre gesperrt worden. Gegen diese Entscheidung hatte die Berlinerin zuletzt beim Landgericht München Klage auf Schadensersatz eingereicht. Der Beschluss, ob die millionenschwere Klage angenommen wird, soll am 29. Januar 2014 verkündet werden.
Die ISU hat dem Gericht in München ein Diagramm von Pechsteins Blutwerten übermittelt, die zeigen sollen, dass die vier höchsten Blutwerte der Läuferin vor der Sperre 2009 stets bei wichtigen internationalen Wettkämpfen auftraten.

"Kann eine Blutkrankheit so intelligent sein, dass sie weiß, wann eine höhere Produktion von Retikoluzyten gestartet werden muss?", fragte der Verband. Zudem sei es überraschend, dass sich die Werte seit April 2011 in einem normalen Rahmen stabilisiert hätten. Die von Pechstein vorgenommene Selbstanzeige bezeichnete die ISU als "Irreführung der Medien und Öffentlichkeit".

Cas entscheidend für Dopingkampf

Schwere Geschütze fuhr der Weltverband gegen Pechsteins Strategie vor dem Landgericht auf, die Kompetenz des Internationalen Sportgerichtshof Cas anzuzweifeln. Der Cas hatte die zweijährige Sperre der Läuferin von Februar 2009 bis 2011 bestätigt. "Die Zuständigkeit des Cas ist einer der Eckpfeiler des Welt-Anti-Doping-Codes. Ohne seine Anwendung der Sanktionen würde der weltweite Kampf gegen Doping im Sport zusammenbrechen", hieß es.

Die ISU habe immer den Kampf gegen Doping, den Wada-Code und auch den Cas unterstützt. Der Verband könne nicht akzeptieren, dass der Cas von anderen Gerichten in Frage gestellt werde. Der Verband wies darauf hin, dass auch die Bundesregierung im Jahr 2005 die UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport unterschrieben habe. Nach Artikel 4/1 der Konvention verpflichteten sich die Staaten, die Grundsätze des Wada-Codes und damit den CAS zu respektieren.

Quelle: ntv.de, sid

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