Prozess gegen Heidelberger"Dosensuppe" war ein Waffenhändler

Das Darknet ist die Unterwelt des Internets – dort soll ein Mann aus Heidelberg Waffen verkauft haben, unter anderem an einen Mörder und einen IS-Sympathisanten. Und was sagt der Angeklagte dazu? Leugnet.
Handelt es sich um eine banale Verwechslung? Oder ist ein mutmaßlicher Waffenhändler aus Heidelberg nur sehr findig, wenn es darum geht, seine Unschuld zu beteuern? Weil er illegal Kriegs- und Schusswaffen über das Internet verkauft haben soll, muss sich ein 32 Jahre alter Sportschütze vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Er behauptet, er sei gar nicht die gesuchte Person.
Die Anklage wirft dem gelernten Optiker vor, er habe unter dem Pseudonym "Dosensuppe" in 20 Fällen Waffen verkauft, darunter eine Pumpgun, mehrere Sturmgewehre und Maschinenpistolen. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Angeklagte zwischen Januar 2014 und Oktober 2015 Schusswaffen über das sogenannte Darknet an Kunden aus dem In- und Ausland verkauft. Als Darknet bezeichnet man Bereiche des Internets, die nur über spezielle Software erreichbar sind.
Nach Beobachtung des Bundeskriminalamts (BKA) läuft der illegale Handel mit Waffen zunehmend über das Internet ab, wie eine Behördensprecherin in Wiesbaden sagte. Dies stelle Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Zahlen speziell für den Waffenhandel im Internet erhebt das BKA nicht. Der in Heidelberg angeklagte Mann - Mitglied in zwei Schützenvereinen - bestritt die Vorwürfe. Er habe nicht unter dem Decknamen "Dosensuppe" Schusswaffen verkauft. Vielmehr habe er selbst Waffen von einem ominösen Händler gekauft, allerdings nur, um die eigene Waffenkollektion zu erweitern.
Indizien sprechen gegen Angeklagten
Der mysteriöse Händler habe dem Angeklagten sogar persönlich die erworbenen Waffen nach Heidelberg geliefert. Den Namen des Waffenschiebers wollte der Heidelberger nicht nennen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sprechen etliche Indizien gegen diese Version. So habe man DNA-Spuren des angeklagten Sportschützen an einem Paket gefunden, das ein Waffenkäufer aus Baden-Württemberg erhalten hatte. Sämtliche Pakete mit Waffen wurden zudem von Esslingen und Heidelberg aus versendet. In Esslingen arbeitet der Angeklagte, in Heidelberg lebt er. Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht an einen Zufall.
Für die Geldeingänge auf einem polnischen Bankkonto hatte er eine Erklärung: Es handele sich nicht um Überweisungen von Waffenkäufern; vielmehr seien dies Rückerstattungen von Verkäufern, deren Waren fehlerhaft gewesen seien.
In acht Verhandlungstagen will das Gericht nun das Rätsel um "Dosensuppe" klären. Wie brisant der Fall ist, zeigen Äußerungen der Staatsanwaltschaft: Demnach wurde 2014 ein Mord in Neuenburg am Rhein (Baden-Württemberg) mutmaßlich mit einer der im Internet verkauften Waffen verübt. Eine andere dieser Waffen sei auf einem Foto zu sehen, auf dem ein Mann vor einer Flagge von IS-Terroristen posiert.