Prozess gegen Bundeswehroffizier Franco A. räumt Sprengkörperbesitz ein
28.05.2021, 12:30 Uhr
Franco A. am vergangenen Dienstag vor Gericht in Frankfurt.
(Foto: REUTERS)
Wieso gibt sich ein Offizier als Geflüchteter aus und hortet Waffen sowie Munition? Eine Antwort auf diese Frage versucht das Oberlandesgericht in Frankfurt im Fall des Angeklagten Franco A. zu finden. Der gibt nun zu, sich Sprengkörper zugelegt zu haben. Auch zu seiner Gesinnung äußert er sich.
Im Prozess wegen Terrorverdachts hat der angeklagte Bundeswehroffizier Franco A. den Besitz einer Waffe sowie von Munition und Sprengkörpern eingeräumt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestritt er zugleich die Planung von Terroranschlägen. Sein Motiv sei nicht gewesen, die Waffe, die Munition oder die Sprengkörper "tatsächlich für mich zu verwenden", sagte der Angeklagte. Er betrachte es aber als nachvollziehbar, dass dieser Verdacht aufgekommen sei. Ebenfalls bestritt A., ein Rechtsextremist zu sein.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, er habe sich aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt, um geplante Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen und so das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Dazu soll er sich laut Anklage insgesamt vier Schusswaffen, über 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper beschafft haben.
"Bei diesen Menschen stehe ich in der Schuld"
Dass er ein Doppelleben als Flüchtling geführt hatte, hatte A. bereits vor Gericht eingeräumt. "Es war nie meine Absicht, einem Menschen Leid zuzufügen", sagte er am vergangenen Dienstag vor Gericht. Er bedauerte, sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und eine Waffe beschafft zu haben. Er habe dabei geltendes Recht missachtet - und "das tut mir aufrichtig leid".
Er habe unberechtigt einen Asylantrag gestellt und anderen Menschen gegenüber eine Rolle gespielt, "die nicht der Wahrheit entsprach", sagte der Angeklagte. "Das bereue ich, bei diesen Menschen stehe ich in der Schuld." Er habe auch "Dinge" besessen, zu denen er "nicht berechtigt war", fügte er mit Blick auf die bei ihm gefundene Waffe sowie Munition hinzu.
Quelle: ntv.de, mbe/dpa/AFP