Fall in Österreich Lehrerin erpresst und vergewaltigt: Gericht verurteilt sechs Teenager
20.10.2025, 21:56 Uhr Artikel anhören
Die Angeklagten auf dem Weg in den Gerichtssaal.
(Foto: picture alliance/dpa/APA)
Ein 16-jähriger Schüler in Österreich fängt ein sexuelles Verhältnis mit einer Lehrerin an. Als Mitschüler das erfahren, beginnen sie, die Lehrerin zu erpressen. Sie vergewaltigten sie und setzen sogar ihre Wohnung in Brand. Nun fällt das Urteil.
Im Prozess um eine missbrauchte, erpresste und bestohlene Lehrerin in Österreich sind sechs Jugendliche verurteilt worden. Die Richterin am Landesgericht Wien verkündete Gefängnisstrafen von 3,5 Jahren und 3 Jahren für zwei Hauptangeklagte. Über die anderen Angeklagten wurden kürzere Haftstrafen verhängt - teilweise als Bewährungsstrafen.
Ein einziger Angeklagter wurde freigesprochen. Es handelt sich um einen Jugendlichen, der im Vorjahr ein einvernehmliches sexuelles Verhältnis mit der damals knapp 30-jährigen Lehrerin begonnen hatte. Danach lernte die Frau die Freunde des damals 16-Jährigen kennen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie danach von einzelnen Mitgliedern der Gruppe vergewaltigt, sexuell genötigt und unter Drogeneinfluss in wehrlosem Zustand missbraucht wurde.
Die Lehrerin sei auch mit Aufnahmen unter Druck gesetzt worden, auf denen sie bei sexuellen Handlungen und beim Drogenkonsum zu sehen gewesen sei, sagte die Richterin. So hätten die Jugendlichen der Frau Geld für Drogen, Tabak, Essen, Getränke und Taxifahrten abgepresst.
Einige der Angeklagten wurden auch für Brandstiftung, Einbruch und Diebstahl verurteilt. Als die Lehrerin im vergangenen Januar im Urlaub war, hatten die Teenager Feuer in ihrer Wohnung gelegt und Wertgegenstände gestohlen.
Das Gericht folgte weitgehend den Aussagen der Lehrerin, die von der Richterin als absolut glaubwürdig bezeichnet wurden. Die Jugendlichen bekannten sich zwar zur Brandstiftung und zu den Eigentumsdelikten. Sie stritten jedoch Missbrauch und Erpressung ab und sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, als/dpa