Panorama

Tod eines Obdachlosen in BerlinMann muss für Feuerattacken lange in Haft

05.03.2019, 15:34 Uhr
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Die tödliche Feuerattacke fand im Juli 2018 in Berlin-Schöneweide statt. (Foto: imago/Christian Mang)

Im Sommer vergangenen Jahres endet ein Streit im Berliner Südosten fatal: In seiner Wut kauft sich ein Mann einen Benzinkanister und zündet zwei Obdachlose an. Einer der beiden stirbt später. Nun muss der Täter für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Für eine tödliche Feuerattacke auf zwei Obdachlose in Berlin ist ein Mann zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte habe die Opfer vor rund sieben Monaten nach einem Streit mit Benzin übergossen und angezündet, begründete das Landgericht. Ein 47-Jähriger starb Monate nach dem Brandanschlag an seinen schweren Verletzungen. Ein damals 62-Jähriger erlitt bei der Tat im Stadtteil Schöneweide leichtere Verletzungen. Der Angeklagte mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit wurde nun des Totschlags sowie des versuchten Totschlags schuldig gesprochen.

Der 48-Jährige soll am 22. Juli 2018 mit den Geschädigten, mit denen er zuvor mehrfach gezecht habe, in einen Streit geraten sein. Der stark alkoholisierte Angeklagte habe danach Benzin gekauft, das er auch "zum Schnüffeln" nutzen wollte, hieß es weiter im Urteil. Gegen 23 Uhr sei er aus einem Ärger heraus auf die auf dem Vorplatz des S-Bahnhofs Schöneweide sitzenden Männer herangetreten, die gerade ihr Nachtlager vorbereitet hätten. Dann habe er sie mit Benzin übergossen und angezündet.

Die Angabe des Angeklagten, er sei gestolpert und habe die beiden Männer am S-Bahnhof aus Versehen in Brand gesetzt, bezeichnete das Gericht als "abwegig". Durch seine Handlungen habe der Angeklagte den Tod beider Männer billigend in Kauf genommen, hieß es.

Zeugen hatten in der Tatnacht die brennende Bekleidung der Opfer gelöscht. Diese waren in das Unfall-Krankenhaus Berlin gebracht worden. Der 47-Jährige, der in ein künstliches Koma versetzt worden war, starb 110 Tage später. Die Staatsanwältin hatte neun Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag.

Quelle: cri/dpa/AFP

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