Leiche bleibt im Bergwerk Vermisster in Erzgebirgsstollen für tot erklärt
25.10.2024, 13:52 Uhr Artikel anhören
Vor wenigen Tagen suchten noch zahlreiche Polizisten nach dem 34-Jährigen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein Mann betritt einen alten Bergwerksstollen im Erzgebirge und wird seitdem nicht wiedergesehen. Mehrere Tage läuft die Suche nach ihm. Jetzt wird die Bergung abgebrochen und der Mann für tot erklärt. Das liegt nicht nur am hohen Aufwand, der nötig wäre.
Im Fall eines in einem alten Bergwerksstollen in Sachsen verschollenen Mannes gehen die Behörden von dessen Tod aus. Eine Bergung der Leiche, die unter Geröllhaufen in der Tiefe vermutet wird, soll es nicht geben, wie die Polizei, das Oberbergamt und die Stadt Annaberg-Buchholz gemeinsam mitteilten. Bei Suchaktionen in den vergangenen Tagen seien "keine Lebenszeichen des Vermissten" gefunden worden.
Der 34-Jährige soll vor mehr als zwei Wochen, am 6. Oktober, unbefugt in einen alten Silberbergwerksstollen bei Frohnau, einem Ortsteil von Annaberg-Buchholz, eingestiegen sein. An der mutmaßlichen Einstiegsstelle wurden ein Rucksack und ein Fahrrad gefunden.
Der Mann war in der Vergangenheit wiederholt illegal in das alte Stollensystem eingedrungen. Das belegen nach Polizeiangaben Zeugenaussagen, Videoaufnahmen des Vermissten selbst und weitere Indizien. Zwei Tage lang suchten die Einsatzkräfte unter anderem mit Hilfe von Videokameras, Bodensonargeräten und Suchhunden nach dem Mann. "Es konnten keine Lebenszeichen festgestellt werden, auch ein Leichnam konnte nicht gefunden werden", hieß es in der Mitteilung.
Zwei Leichenspürhunde schlugen demnach am Dienstag vergangener Woche in dem Bereich an, wo der Mann vermutet wird. Die Ermittler gehen daher davon aus, dass der Vermisste dort unter Geröll begraben liegt. Es gebe "keinerlei Anhaltspunkte für einen anderen Aufenthaltsort, als im Stollensystem", so die Ermittler. Die genaue Stelle könne allerdings nicht bestimmt werden. Die Behörden gehen von einem Unglück aus. Hinweise auf einen Suizid oder strafbare Handlungen Dritter würden nicht vorliegen.
Eine genaue Ortung und Bergung der Leiche aus etwa 25 Meter Tiefe sei aufwendig und nach Angaben der Stadt Annaberg-Buchholz "unverhältnismäßig". Laut Einschätzung des Oberbergamts sei dies "nur durch das Anlegen einer bergmännischen Teufe möglich". Die Bergung würde 380.000 bis 400.000 Euro kosten, hieß es in der Mitteilung. Jetzt soll das Gesundheitsamt das Einverständnis geben, in diesem Fall von der Bestattungspflicht eine Ausnahme zu machen. So kann der Leichnam an Ort und Stelle liegen bleiben.
Quelle: ntv.de, mpa/AFP