Studie: Zahl deutlich niedrigerWarum "jeden Tag ein Femizid in Deutschland" nicht stimmt
Sarah Platz
360 Frauen wurden 2023 laut PKS Opfer eines Tötungsdelikts. Mit einem validen Bild über Femizide in Deutschland hat diese Zahl jedoch wenig zu tun, wie eine Studie nun belegt. Die Untersuchung der Motivlage liefert neue Daten - und entscheidende Erkenntnisse über Männer, die ihre Partnerinnen umbringen.
Immer wieder heißt es, in Deutschland werde beinahe jeden Tag ein Femizid begangen. Die Aussage stammt unter anderem vom Bundesinnenministerium, entsprechende Daten liefert die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Demnach wurden im Jahr 2023 insgesamt 360 Frauen und Mädchen getötet. Die Zahl spiegelt den Anteil weiblicher Opfer in Deutschland wider - sie zeige jedoch nicht, wie groß das Problem geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen hierzulande wirklich ist, kritisieren Experten. Eine neue Studie belegt diese Annahme: Demnach könnte die Zahl an Femiziden in Deutschland deutlich niedriger liegen als durch die Daten der PKS angenommen.
Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen werteten die Akten von 292 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten an Frauen für das Jahr 2017 aus. Nach Abzug einer Auswahlfallquote sind das alle gemeldeten Fälle aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie einigen Städten in Nordrhein-Westfalen. Sie bilden etwa ein Drittel aller im Jahr 2017 in ganz Deutschland in der PKS registrierten versuchten und vollendeten Frauentötungen ab.
Zunächst stellten die Forscher fest, dass "Tötungsdelikte in der PKS tendenziell übererfasst werden". Denn: In 32 Prozent der 292 gemeldeten Fälle ergab die Untersuchung im Gegensatz zur PKS keine entsprechenden Tötungsdelikte. Als Grund nennen die Experten hier zum einen eine Fehlerfassung, etwa wenn das Opfer doch nicht weiblich war. Oft konnte in den nun ausgeschlossenen Fällen aber schlussendlich entweder die Tat selbst oder der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden. So liegt eine große Schwäche der PKS darin, dass Fälle mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens registriert werden. Spätere Erkenntnisse, mögliche Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, werden nicht mehr berücksichtigt.
Schwäche der PKS
Von den übrig gebliebenen 197 Tötungsdelikten an Frauen ordnen die Wissenschaftler 133 (67,5 Prozent) als Femizide, also geschlechtsbezogene Tötungsdelikte ein. Die Ergebnisse zeigen, so die Studie, "dass Femizide einen wesentlichen Anteil der Frauentötungen in Deutschland ausmachen".
Damit hat Deutschland deutlichen Handlungsbedarf in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, wie die Forscher deutlich machen. Trotzdem scheint das durch die PKS vermittelte Lagebild zu Femiziden hierzulande zunächst entschärft - die Fallzahl deutlich niedriger. Woran liegt das?
Eine Antwort liefert unter anderem das Bundeskriminalamt selbst: Abgesehen von Tötungen im Zusammenhang mit Raubdelikten oder auf Verlangen gehen sämtliche Fälle, in denen Frauen getötet wurden, in die Statistik ein. Nun handelt es sich jedoch kaum in jedem Fall, in denen das Opfer weiblich ist, um eine geschlechtsspezifische Tötung. Um zu differenzieren und eine Tötung als Femizid einzuordnen, "ist gerade das Tötungsmotiv entscheidend", wie Fredericke Leuschner, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kriminologischen Zentralstelle e.V., im Gespräch mit "Legal Tribune Online" deutlich macht. "Eine Tötung wird erst dann zum Femizid, wenn die Frau aus geschlechtsbezogenen Motiven getötet wurde - etwa aus Macht- oder Besitzansprüchen." Genau diese "tatauslösenden Motive" erfasst die PKS jedoch nicht.
Was ist ein Femizid - und was nicht?
Die Forscherinnen und Forscher aus Tübingen und Niedersachsen stellten bei ihrer Aktenanalyse somit den Hintergrund der Tat - die Stellung des Opfers sowie das Motiv des Täters - in den Fokus. Entscheidend war somit, ob es sich um ein Tötungsdelikt gegen Frauen richtet, das zudem einen Geschlechtsbezug hatte. Dieser ergab sich zum einen daraus, dass "Frauen aufgrund ihrer Stellung in der (deutschen) Gesellschaft für bestimmte Arten von Tötungsdelikten besonders vulnerabel sind (weiter soziostruktureller Femizidbegriff)." Das bedeutet: Die Forscher werteten alle Arten von Tötungsdelikten, von denen Frauen überproportional betroffen sind, als Femizid.
Ein weiteres Indiz für einen Geschlechtsbezug lag vor, wenn die Frau in einer stark von ihrem Geschlecht geprägten sozialen Rolle getötet wurde. Daher wurden auch alle Tötungsdelikte im Kontext von Partnerschaft, (Groß-)Muttertötungen, Taten in losen sexuellen Beziehungen und Tötungen von Sexarbeiterinnen als Femizide im weiteren Sinne gewertet. In 64 Fällen der 197 Tötungen von Frauen entschieden sich die Forscher anhand ihrer Definition gegen einen Femizid. Darunter fielen etwa Kindstötungen durch ein Elternteil, Taten, bei denen ein psychisch kranker Täter agierte und Fälle, in denen dem Täter das Geschlecht seiner Opfer schlicht nicht bekannt war.
Zuletzt konnte sich der Geschlechtsbezug auch aus einem sexistischen Motiv des Täters ergeben (enger motivbezogener Femizidbegriff). Möglich ist etwa, dass der Täter aus einem allgemeinen Frauenhass oder zur eigenen sexuellen Erregung handelte. Oft ging es jedoch darum, das Opfer für einen Verstoß gegen eine bestimmte Rollenerwartung zu bestrafen. 38 Prozent aller Tötungsdelikte gegen Frauen und knapp die Hälfte aller Femizide waren laut der Studie sexistisch motiviert. Diese Einstellung vieler Täter dürfte einen besonders auffälligen Punkt erklären: Die meisten (81,2 Prozent) der vollendeten Femizide ereigneten sich in oder nach einer heterosexuellen Partnerschaft.
Echte Verzweiflung oder sexistische Rollenerwartung?
Damit sind Partnerinnenfemizide laut den Ergebnissen der Forscher die häufigste Form von Femiziden und auch von Frauentötungen in Deutschland. Und nicht nur das: Ein Großteil der Fälle ähnelt sich in seiner Vorgeschichte. In rund drei Vierteln der Fälle spielte eine tatsächliche oder befürchtete Trennung oder Eifersucht eine zentrale Rolle. Die Forscher nennen diese Fälle "De-Etablierungsfemizide".
Vor diesem Hintergrund sticht ein weiterer Punkt der Studie ins Auge: Von den 108 Partnerinnenfemiziden führten nur knapp die Hälfte zu einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts. Fast alle dieser Fälle, in denen der Täter verurteilt wurde, waren De-Etablierungsfemizide. Wie beschrieben, spielen in diesen Fällen Eifersucht oder Besitzansprüche eine zentrale Rolle: Faktoren, die potenziell als niedriger Beweggrund im Sinne eines Mordmerkmals gewertet werden könnten. Doch das war nur in der Hälfte der Verurteilungen der Fall.
"Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Landgerichte tendenziell zögern, De-Etablierungsfemizide als Morde aus niedrigen Beweggründen zu bewerten", schreiben die Forscher. Und das, obwohl die Gerichte in einem Großteil der Fälle sogar feststellten, dass der Täter das Opfer vor der Tötung misshandelt oder kontrolliert hatte. Häufig berufen sich die Richter auf die verzweifelte Lage der Täter, die gegen einen niederen Beweggrund spreche. Die Forscher empfehlen: Gerichte sollten sich mit dem Grund der vermeintlichen Verzweiflung auseinandersetzen müssen. Denn wenn diese darin liege, den Machtanspruch gegen die (Ex-)Partnerinnen nicht mehr durchsetzen zu können, könnte auch Verzweiflung als niedriger Beweggrund gewertet werden. In Bezug auf die Verfolgung der Täter käme auch eine entsprechende Konkretisierung des Mordparagrafen in Betracht.
Gewalt als Motor der Diskriminierung
Mit ihrer Studie liefern die Wissenschaftler aus Tübingen und Niedersachsen erstmals belastbare Zahlen zu geschlechtsspezifischen Tötungen in Deutschland. Vor allem aber zeigen sie auf, inwiefern Sexismus und patriarchale Strukturen ein ungleiches Geschlechterverhältnis mit tödlicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen befeuern. Vergleichbare Daten hat es zuvor nicht gegeben.
Im Ergebnis pochen die Forscherinnen und Forscher daher vor allem auf eins: Die teils noch vorherrschende gewaltbegünstigende Sozialisation von Männern müsse "gezielt" adressiert werden. Dabei geht es um Schutz vor Gewalt - aber auch um eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung hin zur Gleichberechtigung. "Die sexistische Diskriminierung von Frauen ist nicht nur Ursache, sondern auch Folge geschlechtsbezogener Gewalt." Gewalt an Frauen, so die Forscher, sei damit "wesentliches Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland.