Panorama

Urlaub im Risikogebiet Was Spanien-Reisende jetzt wissen müssen

Spanien hatte sich trotz Corona stets als sicheres Urlaubsziel angepriesen.

Spanien hatte sich trotz Corona stets als sicheres Urlaubsziel angepriesen.

(Foto: imago images/Hans Blossey)

Angesichts erhöhter Ansteckungsgefahren stuft die Bundesregierung fast ganz Spanien als Risikogebiet ein, betroffen sind auch die Feriendomizile Mallorca und Ibiza. Ausnahme bilden nur die Kanarische Inseln. Das bedeutet Verpflichtungen für heimkehrende Sommerurlauber und beeinflusst zudem geplante Spanien-Reisen. Die Reisewarnung durch das Auswärtige Amt verschärft die Situation noch einmal.

Was hat es mit der Einstufung als Risikogebiet auf sich?

Die Bundesregierung prüft in der Corona-Pandemie fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Spanien hatte jüngste den für die Einstufung entscheidenden Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten - aktuell liegt er bei 56,42. Da die Entwicklung der Infektionszahlen nicht vorhersehbar ist, kann es auch zu kurzfristigen Änderungen bei der Einstufung kommen. Nach der Einstufung durch das Robert-Koch-Institut, folgte eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.

Sind Reisen in Länder mit Reisewarnung überhaupt möglich?

Eine Reisewarnung ist eine Empfehlung des Auswärtigen Amtes - kein Verbot. Individualreisende, die alle Bausteine einer solchen Reise wie Flüge und Unterkünfte selbst buchen, können weiterhin in Spanien einreisen. Pauschalurlaub bieten Reiseveranstalter für Länder mit Reisewarnung dagegen meist nicht an. Wer wissen will, was aktuell für sein Urlaubsland gilt, kann das auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen. Dort sind auch Einreisebestimmungen des jeweils geplanten Reiselandes aufgeführt, darunter Angaben zu anstehenden Tests oder auch Quarantäneregelungen.

Welche Folgen kann das Reisen in Länder mit Reisewarnung haben?

Es gibt zum Beispiel Auswirkungen auf eine Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherung. Letztere kann dann das Bezahlen von Arztkosten im Reiseland verweigern. Und die Rückerstattung von Kosten bei freiwilliger Stornierung ist eingeschränkt. Wer bei bestehender Reisewarnung bucht, nimmt diese in Kauf. Will man dann doch nicht mehr reisen, kann man nicht mit Verweis auf die Reisewarnung beim Veranstalter kostenfrei stornieren.

Was passiert bei bereits gebuchten Pauschalreisen?

Für deutsche Reiseveranstalter ist eine Reisewarnung bindend. Sie sagen Pauschalreisen ab, sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land ausspricht. Urlauber können dann aber auch ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen. Pauschalreisegäste, die in einem solchen Gebiet bereits Urlaub machen, werden sie auf Kosten des Veranstalters zurückgeholt. Individualreisende dagegen müssen sich im Fall der Fälle selbst um eine Rückreise kümmern und diese auch selbst bezahlen. In diesem Fall schützt auch eine eventuell abgeschlossene Reiserücktrittversicherung nicht. Reisewarnungen sind grundsätzlich nicht versichert.

Was gilt für Reisende in oder aus Risikogebieten?

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gilt generell schon seit einigen Wochen, dass sie sich beim Gesundheitsamt melden und Angaben zu Symptomen und einem eventuellen Corona-Test machen müssen. Seit dem vergangenen Wochenende greift zudem eine Testpflicht bei der Heimkehr: Wer kein negatives Test-Ergebnis von kurz vor der Abreise dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland testen lassen.

Wo und wann lasse ich mich testen?

Entweder man lässt sich noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen und legt einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder man lässt sich nach Rückkehr in Deutschland testen, was bis zu drei Tage kostenlos möglich ist. Wenn möglich, sollten sich Rückkehrer ohne Test gleich an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen testen lassen - oder später in anderen Testzentren und Praxen ihres Ortes. Teststellen können auch unter der ärztlichen Servicetelefonnummer 116 117 erfragt werden. Den Test muss man nach Aufforderung des Gesundheitsamts binnen 14 Tagen nach Einreise machen - und in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. In der Regel dauert es bis zum Testergebnis laut Gesundheitsministerium 24 bis 48 Stunden.

Was passiert nach dem Test?

Ein positives Ergebnis meldet das Labor direkt an das Gesundheitsamt, und man muss für bis zu 14 Tage in Quarantäne. Ein negatives Ergebnis heißt in den meisten Bundesländern, dass keine häusliche Quarantäne mehr nötig ist, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte. Die Test-Bescheinigung müssen Reisende selbst ans Gesundheitsamt schicken. Falls Einreisende aus Risikogebieten auf Aufforderung keinen Test dulden, drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro - die Höhe soll aber verhältnismäßig festgelegt werden. Die Testpflicht gilt laut Verordnung für alle, die nach Deutschland einreisen und sich "zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise" in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Quelle: ntv.de, mba/awi/dpa

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