Mehr als 600 Teilnehmer erwartet AfD klagt gegen Maskenpflicht auf Parteitag
19.11.2020, 12:12 Uhr
Die AfD will keinen digitalen Parteitag abhalten und ihn auch nicht verschieben. (Archivbild)
(Foto: picture alliance/dpa)
Ungeachtet der Corona-Pandemie will und darf die AfD Ende November 600 Delegierte sowie weitere Teilnehmer zum Bundesparteitag in Kalkar versammeln. Allerdings wehrt sich die Partei gegen Auflagen der Coronaschutzverordnung und zieht gegen eine Maskenpflicht vor Gericht.
Die AfD hat Klage gegen die für ihren Bundesparteitag in Kalkar verhängte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingereicht. Ein entsprechender Eilantrag ging am Mittwochnachmittag ein, wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigte. Wann das Gericht darüber entscheidet, konnte die Sprecherin nicht sagen. Zunächst habe das Land die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Der Antrag wurde demnach von der Partei selbst, einem Mitglied des Bundesvorstands sowie von einem weiteren AfD-Mitglied eingereicht. Die AfD will am 28. und 29. November in der Messe Kalkar einen Bundesparteitag abhalten, zu dem 600 Delegierte sowie viele Gäste und Medienvertreter erwartet werden. Die AfD hatte ein Hygienekonzept für den Parteitag vorgelegt, auf dessen Grundlage die Stadt Kalkar grünes Licht erteilt hatte.
Für Parteitage gelten Sonderregeln
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium war zuvor in einer juristischen Einschätzung zu der Auffassung gelangt, dass der AfD-Parteitag unter Einhaltung von Corona-Schutzregeln stattfinden könne. Die rechtsverbindliche Entscheidung über den Parteitag obliegt aber den Behörden vor Ort und damit letztlich dem Ordnungsamt der Stadt Kalkar.
Nach Einschätzung des NRW-Gesundheitsministeriums fällt der AfD-Bundesparteitag unter die Sonderregeln und Ausnahmen für bestimmte Veranstaltungen, die in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgehalten sind. Als Beispiele für einzuhaltende Corona-Auflagen nannte das Ministerium den Mindestabstand laut Coronaschutzverordnung, der grundsätzlich einzuhalten sei. Ferner bestehe die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch an Sitz- und Stehplätzen.
Die AfD lehnt die Corona-Maßnahmen schon seit Längerem als unbegründet ab. Am Donnerstag sollen Bundestagsabgeordnete der AfD extremistische Aktivisten und Corona-Leugner in den Bundestag geschleust haben, als dort über das novellierte Infektionsschutzgesetz abgestimmt wurde.
Quelle: ntv.de, shu/dpa