Politik

Entlastung für Verbraucher Ampel prüft weiter früheres Aus der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien anzukurbeln.

Die EEG-Umlage wurde eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien anzukurbeln.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung will zum Jahr 2023 die EEG-Umlage abschaffen. Oder doch früher? Darauf drängt zumindest Finanzminister Lindner. Doch noch ist es nicht so weit. Das Wirtschaftsministerium verweist auf die weitere Ressortabstimmung.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Bericht zurückgewiesen, dass sich die Spitzen der Ampelkoalition auf eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage verständigt haben. Eine Sprecherin von Minister Robert Habeck von den Grünen sagte, die Meldung sei unzutreffend. Die Abschaffung der EEG-Umlage sei im Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2023 vereinbart.

"Das Vorziehen der EEG-Umlage auf einen früheren Zeitpunkt wird aktuell finanziell und rechtlich in der Bundesregierung geprüft", hieß es. "Es gibt hierzu einen Austausch und eine Prüfung zwischen den Ressorts über die finanzielle und rechtliche Ausgestaltung und die hierfür notwendigen Datengrundlagen. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen."

Der "Spiegel" hatte zuvor berichtet, die Spitzen der Ampelkoalition hätten sich darauf verständigt, die EEG-Umlage schon zum 1. Juli dieses Jahres zu streichen. Die Bürger würden 2022 damit um mehr als sechs Milliarden Euro entlastet - 1,1 Milliarden pro Monat. Nach anfänglichem Zögern habe nach "Spiegel"-Informationen auch Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD der Maßnahme zugestimmt.

Die Umlage dient der Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Finanzminister Christian Lindner von der FDP hatte eine Abschaffung der Umlage über die Stromrechnung zur Jahresmitte in Aussicht gestellt. "Wir warten nur auf einen entsprechenden Beschluss der Koalition, zu dem ich rate", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Sein Ministerium stehe bereit, um die Abschaffung zu finanzieren. "Die notwendigen Mittel stehen im Klima- und Energiefonds zur Verfügung", sagte Lindner weiter.

Habeck hatte gesagt: "Wenn es möglich ist, die Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen, dann sollte das probiert werden." Die Abschaffung der Umlage werde den Anstieg der Energiepreise aber nur dämpfen.

Kommt Entlastung bei Kunden an?

Unklar ist allerdings, ob die Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen würde. Es gebe "noch keine wirkliche Lösung", wie erreicht werden soll, "dass die gesenkte Umlage auch wirklich weitergegeben wird", hieß es laut "Spiegel" im Bundeswirtschaftsministerium. Das Ministerium räumte ein, Stromunternehmen seien nicht verpflichtet, die Ersparnis an die Kunden weiterzugeben. Dies könne man rechtlich nicht anders regeln, weil es um privatrechtliche Verträge zwischen Kunden und Stromanbietern gehe. "Wir vertrauen auf den starken Wettbewerb auf dem Strommarkt", hieß es.

"Die große Frage ist: Was kommt von den Entlastungen bei den Endverbrauchern an?", sagte der wissenschaftliche Leiter der Würzburger Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, dem "Spiegel". Er empfahl der Bundesregierung, die Rechtslücke zu schließen. Sie könne etwa gesetzlich festlegen, dass sich mit der Abschaffung der EEG-Umlage die Preise für private Endverbraucher um genau 3,7 Cent pro Kilowattstunde reduzieren - so hoch ist die Umlage aktuell. Dieser Eingriff könne "gerechtfertigt werden, weil es für die Anbieter ein ökonomisches Nullsummenspiel ist und gerade die Entlastung der Verbraucher das Ziel der Abschaffung ist", sagte Müller dem Magazin.

Quelle: ntv.de, mli/dpa/AFP

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